Hallo Harald (wann schläfst Du eigentlich?),
ist zwar etwas off-topic zur ursprünglichen Frage, aber:
meine Erfahrung mit deutschen Gerichten sind wesentlich schlechter als die mit US-amerikanischen oder kandischen. Ich habe hier schon Dinge erlebt die mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären sind.
Natürlich scheint es auf den 1. Blick wesentlich bequemer zum deutschen Händler zu rennen und seine mangelhafte Optik dort auf den Ladentisch zu legen und zu sagen "und nu mach mal". Solange der Händler mitspielt ist das auch so.
Anscheinend hattest Du bisher viel Glück und nur solche Verkäufer kennengelernt, ich drück Dir die Daumen das Du es auch niemals anders kennenlernst. Aus der "täglichen Praxis" kann ich aber von so manchem deutschen Händler (keinen Teleskophändler) berichten der auf Stur schaltet, wenn zugesicherte Eigenschaften der Kaufsache nicht oder nur ungenügend ausgebildet waren. Dann mußte der Käufer vor Gericht ziehen um dort zu Erfahren was er tatsächlich von der Kaufsache erwarten durfte.
Ich will nicht wissen wie das endet wenn man einen .99 Spiegel kauft aber "nur" einen .91 bekommt. Ich würde fast wetten (aber hier mutmaße ich tatsächlich nur) das man niemals mit einer Wandelung oder Rücktritt vom Vertrag vor Gericht durchkommt. Es wird auf einen Vergleich mit Kaufpreisminderung rauslaufen - und die Prozeßkosten zahlst Du dann anteilig, incl. Gutachter. Das ist bei diesen Streitwerten schon ganz ordentlich.
Wenn tatsächlich ein Händler von einem ausländischen Hersteller eine Gurken-Optik bezieht dann gibt es in diesem Szenario für mich nur einige wenige Varianten:
1) ein seltener Ausnahmefall. Sowohl beim Hersteller als auch beim Händler ist die "Gurke" durchgerutscht. Selbstverständlich wird zur vollsten Zufriedenheit des Kunden reguliert. Aber mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist so ein Fall wirklich? Ich habe keine Ahnung, aber ich mutmaße auch hier mal: sowas kommt sehr selten vor.
2) Absicht! Hersteller weiß das er Gurken verkauft und der deutsche Lieferant auch. Wie wahrscheinlich ist da wohl eine gute Regulierung?
In beiden Fällen habe ich mit dem deutschen Händler eine unnötige Instanz zwischengeschaltet. Handelt es sich auch noch um eine GmbH ist eine Klage bei diesen Streitwerten uU auch noch eine weitere Möglichkeit für mich zusätzliches Geld zu verlieren weil ich ggfs. voruasgelegte Gutachter- und Prozeßkosten an der Backe habe. Einen Rückgriff auf das Privatvermögen des Verkäufers werde ich bei diesem Sachverhalt in der Regel nicht ableiten können.
Insofern hielt ich eine Klage in den USA für garantiert lohnender. Ich bin bei Klagen gegen Kaufleute in Deutschland eben eher vorsichtiger. Was nicht außergerichtlich geklärt werden kann hat meist wenig Aussicht auf Erfolg und endet fast immer im Vergleich.
Da die Versandkosten via UPS bei ca. 700-800$ liegen ist es für mich tatsächlich lohnender das Ding selber abzuholen. Sowas kauft man sich schließlich nicht so oft und man hat eben die Garantie keine Gurke zu erhalten. Da für mich der Flug fast umsonst ist und ich auch noch "Freigepäck" sammeln kann zahle ich nur die Einfuhrumsatzsteuer und die 4,2% Zoll. Bei den gegenwärtigen Dollarkursen bekomme ich ein gutes Gerät zum guten Preis.
Sicherlich gibt es irgendwo einen Hersteller der besser ist. Die OrionUK hören sich schon sehr interessant an...aber irgendwie fehlt mir da der Schnäppcheneffekt
Vielleicht muß ich da doch noch mal drüber nachdenken!!! Wobei sich mir die Frage stellt, ab welcher Grenze überhaupt noch Unterschiede bei der Spiegelqualität erkennbar sind .