Was ist los bei Scopequipment ?

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Erst werden die Astreyas schlecht gemacht, jetzt wird der Abwicklungsmodus kritisiert - Oweia da kann man doch nur den Kopf schütteln!

Das der Herr Holm manchmal ein wenig langsamer liefert, bzw. reagiert ist doch hinreichend bekannt!!

Welcher Händler ist denn als "Nächster" dran??

MM
 
Hi,
so ist es. Ich habe mehrere Sachen bei S. gekauft. Lief immer einwandfrei und auch sehr schnell. Nur einmal, das gabs auch lange Wartezeiten. Und was war es?
Der Moonlite-Auszug.
Könnte also evtl am Produkt hängen.

Oliver, ich habe damals 4 Wochen gewartet, aber am Ende war alles ok. Ich hoffe das Deine Sache auch noch ein gutes Ende findet.

Die Erreichbarkeit, die Organisation und in solchen Fällen die Kommunikation von SE. ist sicher zu recht kritikwürdig und nicht i.O.
Aber....
Die Art und Weise der Verurteilungen die hier teils zu lesen ist, finde ich doch erschütternd. Solche Vorwürfe auf einer Platform wie A.de haben gewaltige Werbewirkung. Ich frage mich ob manch Unbeteiligter, der sich hier derart äußert, sich bewußt ist, damit evtl. eine Existenz zu gefährden.
CS
 
Hallo in die Runde.

Sagt mal, seid Ihr alle noch ganz dicht? Wer von Euch will denn in den nächsten Tagen eine Abmahnung im Briefkasten haben? Was da teilweise steht reicht ja schon für ne Anzeige wegen Rufschädigung, Verläumdung und was weiß ich noch alles.

Euer Zorn über schlechte Erfahrungen und miesen Service in allen Ehren, aber Ihr setzt Euch mit Postings wie hier angesammelt auf den Präsentierteller! Von Anstand und Stil reden wir mal besser nicht. Und der nächste Anwalt, der da ein Geschäft wittert überzieht Euch mit Abmahnungen. Der Hinweis auf die Multiplikationswirkung solcher Foren ist ein guter Hinweis auf den Streitwert, der sich da zusammenbrauen läßt.

Wer solcherart Dinge wie sie hier teilweise stehen in der Öffentlichkeit verbreitet sollte darauf achten, daß seine Behauptungen gerichtsfest sind, sonst könnte es ein arg böses Erwachen geben!

<img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/mauer.gif" alt="" />

In diesem Sinne,

J.
 
Hi,
so ist es. Ich habe mehrere Sachen bei S. gekauft. Lief immer einwandfrei und auch sehr schnell. Nur einmal, das gabs auch lange Wartezeiten. Und was war es?
Der Moonlite-Auszug.
Könnte also evtl am Produkt hängen.

Oliver, ich habe damals 4 Wochen gewartet, aber am Ende war alles ok. Ich hoffe das Deine Sache auch noch ein gutes Ende findet.

Die Erreichbarkeit, die Organisation und in solchen Fällen die Kommunikation von SE. ist sicher zu recht kritikwürdig und nicht i.O.
Aber....
Die Art und Weise der Verurteilungen die hier teils zu lesen ist, finde ich doch erschütternd. Solche Vorwürfe auf einer Platform wie A.de haben gewaltige Werbewirkung. Ich frage mich ob manch Unbeteiligter, der sich hier derart äußert, sich bewußt ist, damit evtl. eine Existenz zu gefährden.
CS

Einfach mal eine Ebene höher kucken:

gelesen: 967 mal.

das hat wirkung...
naja... antares hat alles gesagt...
 
Hallo Oliver,

sehr bedauerlich!

Ich habe ein paar Teile über Michael gekauft und es lief eigentlich alles gut.
Ich hatte einmal ein Teil zurückgegeben,weil es mir Qualitativ nicht zusagte und bekam zu einem sehr fairen Preis ein höherwertiges.

Insofern kann ich persönlich nicht klagen, wenn ich natürlich auch schon hier einiges negatives gelesen hatte.

Wer weiß was da aktuell bei ihm daneben ist <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/gruebel.gif" alt="" />
 
Hallo

Genau zu dem Thema wollte ich auch etwas posten und sehe erstaunt das viele andere genau das selbe Problem haben!

Es ist nämlich so, ich habe vor fast 2 Monaten ein Cheshire dort bestellt. Mir wurde gesagt das es momentan nicht lieferbar wäre, er aber täglich darauf wartet. Nach 2 Wochen fragte ich nochmal nach, aber ich bekam die selbe Antwort. E-Mails wurden aber immer alle sehr schnell beantwortet.

Naja und die Sache ist jetzt 2 Monate her und ich hab nix mehr gehört und auf Mails bekomm ich jetzt auch keine Antwort mehr. Ich hab zwar nichts bezahlt, aber trotzdem schade.

Mal eine andere Frage, unterscheiden sich die Cheshires von Teleskop-Service zu denen von Scopequipment? Bei TS sind sie nämlich um einiges teurer.

Gruß
Christian
 
Hallo Christian,

bei TS gibt es auch zwei verschiedene, die lange Ausführung für 50 Euro und eine kurze für 25 Euro.

Gruß
Torsten
 
Re: Scopequipment ? Ich hatte dort nie Probleme

Hallo Karsten !

Ich hatte vor einiger Zeit auf eine Anzeige im Biete-Forum bei Scopequipment ein Okular bestellt. Am nächsten Tag war es da !

@Alle

Ich möchte Scopequipment keine Unseriösität unterstellen ! Was ich anprangern möchte ist der sehr schlechte Kontakt zu dieser Firma.

Mein Problem wäre wahrscheinlich schon längst aus der Welt, wenn ich nicht zwei Wochen oder so auf Antwort warten müsste.
 
Hi Oliver,
obiges Post war hinsichtlich der Kritik auch nicht auf Dich gemünzt, sondern auf Äußerungen mancher Kollegen hier.
Völlig richtig, mit einer Mail mit Ankündigung einer Wartezeit ließe sich leichter warten. Ich habe damals Zwischennachrichten auf Nachfragen erhalten.
Viel Glück
CS
 
Hallo alle zusammen,

wenn ich das alles so an konstruktiven Beiträgen hier lese, zu denen weißgott nicht alle gehören und auch frühere Beiträge zum Thema SE hinzuziehe stelle ich fest, der Michael will schon liefern und Service bieten, einzig und allein die Kommunikation müsste noch ausgefeilt werden. Isses das?
 
Hi *,

um die Kommunikation zu optimieren ist immernoch Snail-Mail per Einschreiben die Beste, aber auch teurere Wahl.

Scopequipment muß sich überlegen, ob man so noch Geschäfte machen kann. An seiner Stelle würde ich die Bude zu machen. Der deutsche Markt ist eh gesättigt und bietet ausreichend Alternativen.

Ich finde das offenlegen solche Sachen nicht schlecht.
Wäre Michael im Urlaub, könnte er:-
- dies in einer automatischen Rückantwort per e-Mail posten.
- dies auf seinem Webauftritt darstellen

Mein Weg wäre jetzt:
Zurückfordern des angezahlten Betrags inkl. Angabe einer Frist und des Gerichtsstandes. Das ganze per Einschreiben.
Viele Grüße,
Gerrit
 
Auch solche juristischen Abhandlungen wie die von Luzi sind unangebracht. Wer seine positiven oder negativen Erfahrungen mit dem Händler gesammelt hat, kann das ja gerne posten, aber die anderen sollten sich mit ihren Empfehlungen zurückhalten - das ist in meinen Augen schlechter Stil.

Wie zu erwarten war, sehr kurz gedacht. Die (juristisch korrekte) Präsentation des Unternehmens nach Aussen, sowie die Kundenpflege prägen den Eindruck des Kunden von diesem Geschäft. Und das auf der einen Seite Kunden nach Zahlung in Vorkasse ohne Erhalt der Ware hingehalten werden oder keine Reaktionen auf Anfragen kommen ist nunmal kein akzeptables Geschäftsverhalten! Da ist Kritik berechtigt, es wird aber immer ein paar Glucken geben, die in ihren mütterlichen Gefühlen solche Geschäfte und Geschäftemacher in Schutz zu nehmen versuchen.

Fakt ist eben: wer so ein Verhalten an den Tag legt und das auch schon in bekannter und oft kritisierter Weise, sollte seine Unternehmungen nochmal überdenken. Der unprofessionelle Eindruck wird dann natürlich durch die
rechtlich nicht korrekten bzw. fehlenden Angaben im Impressum und den AGBs erhärtet. Das sowas für Herrn Holm sehr teuer werden kann, sollte ihm durchaus bewusst sein ... es liegt schließlich in seinem Interesse.

Also, statt sich hier mit fast mütterlichen Instinkten solche "Geschäftsführer" noch gegenüber den Geschädigten und Kritikern in Schutz zu nehmen und dagegen noch den (wenn auch sehr herben) Kritikern mit möglichen Abmahungen zu drohen, sollte man sich mal viel lieber überlegen, welche Konsequenzen das Verhalten von Scopequipment nach sich ziehen kann! Ich sehe hier auch keinen Tatbestand der üblen Nachrede, sondern lediglich die Kritik an tatsächlichem Verhalten von Scopequipment gegenüber den Kunden, welches man durchaus auch mit rechtlichen Hintergründen analysieren und titulieren könnte.

Ich habe aber kein Interesse daran Herr Holm zu denunzieren, sicher brauchen diese Diskussion wieder einige, um ihren Real-Life-Frust in selbst angefachten Flamewars abzubauen. Ich werde auch ganz bestimmt nicht zum nächsten Anwalt rennen und diesen auf die rechtlichen Lücken in der Präsentation hinweisen ... sicherlich haben solche Leute, die sowas machen, auch nichts besseres zu tun.

Allerdings sollte Herr Holm die hiesige Kritik als Anreiz nehmen, sein Geschäftsverhalten zu überdenken und seine Präsentation im Einklang mit den gesetzlichen Gegebenheiten zu überarbeiten. Ihn also darauf hinzuweisen hat nichts mit übler Nachrede zu tun, sondern gibt ihm die Möglichkeit dies zu ändern.

Solange dies aber nicht der Fall ist und das Verhalten gegenüber Kunden nicht geändert wird, kann man dieses Unternehmen als nicht seriös einstufen ... ungeachtet dessen, ob mal zwei oder drei Leute ihre Ware tatsächlich nach Bezahlung bekommen haben!

Wie heisst es so schön: "Ehrlich währt am längsten".

cu ...
Luzy

Nachtrag:

Da kam ich wohl ein paar Minuten zu spät <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

um die Kommunikation zu optimieren ist immernoch Snail-Mail per Einschreiben die Beste, aber auch teurere Wahl.

Scopequipment muß sich überlegen, ob man so noch Geschäfte machen kann. An seiner Stelle würde ich die Bude zu machen. Der deutsche Markt ist eh gesättigt und bietet ausreichend Alternativen.

Ich finde das offenlegen solche Sachen nicht schlecht.
Wäre Michael im Urlaub, könnte er:-
- dies in einer automatischen Rückantwort per e-Mail posten.
- dies auf seinem Webauftritt darstellen

Mein Weg wäre jetzt:
Zurückfordern des angezahlten Betrags inkl. Angabe einer Frist und des Gerichtsstandes. Das ganze per Einschreiben.

Genau so sehe ich das eigentlich auch. Sicherlich ist es ganz schön, wenn jemand sein Hobby im Nebenerwerb auch professionell ausüben möchte, doch dann sollte man mehr, als nur das bloße Wissen um Okulartypen mitbringen.

Ich denke aber auch, daß Herr Holm mit der hiesigen Kritik durchaus eine Möglichkeit hat, die Mißstände zu erkennen und abzustellen. Und die Kritik besteht ja nicht erst seid diesem Thread.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hi,
Ich werde auch ganz bestimmt nicht zum nächsten Anwalt rennen und diesen auf die rechtlichen Lücken in der Präsentation hinweisen ...
das kannst Du rechlich sowieso nicht, es sei denn Du bist ein Mitbewerber... also ein Händler -> Doppelaccount!

Grinsende Grüße
Bernd

PS: Soviel zu Thema -> "Ehrlich währt am längsten". <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
 
Hi,
Ich werde auch ganz bestimmt nicht zum nächsten Anwalt rennen und diesen auf die rechtlichen Lücken in der Präsentation hinweisen ...
das kannst Du rechlich sowieso nicht, es sei denn Du bist ein Mitbewerber... also ein Händler -> Doppelaccount!

Grinsende Grüße
Bernd

PS: Soviel zu Thema -> "Ehrlich währt am längsten". <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Allmählich wirds langweilig ...
 
Hi folks!

Ich lege all jenen, die hier über juristisches "Gepupse" und übler Nachrede kolpotieren mal folgende, sehr informative Seite ans Herz ... insbesondere natürlich auch Herrn Holm:

http://www.impressum-recht.de/

U.a. heisst es auch dort:

Was gehört ins Impressum?

Soweit eine Kennzeichnungspflicht nach § 6 TDG und/oder § 10 MDStV bejaht wird, sind folgende Angaben auf der Homepage zu machen:

1. Name und Anschrift des Dienstanbieters

* bei Personen mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname
* bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. GbR, OHG) die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten.
* Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei juristischen Personen oder ihnen gleichgestellten Personengesellschaften der Sitz.

Achtung: Ein Postfach genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Anschrift darstellt.

2. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme

- die E-Mail-Adresse
- die Telefonnummer / Faxnummer (letztere soweit vorhanden)

3. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Soweit der (Medien-)Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. bei Wach- und Schließunternehmen, Maklern und Spielhallenbetreibern)

4. Register und Registernummer

Bei Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister) den Ort des Registers und Registernummer (z.B. Amtsgericht München; HRB 1234)

5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

In Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Hinweis: Die Steuernummer muss hingegen nicht ins Impressum aufgenommen werden.

6. Berufsspezifische Angaben

Bei den Freiberuflern, deren Berufsausübung und –bezeichnung besonders geregelt sind, müssen weitere Angaben gemacht werden.Insbesondere bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsberatern und Steuerberatern sind daher noch Angaben über

* die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
* die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
* die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
zu machen.

Ferner:

VIII. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei fehlerhafter Anbieterkennzeichnung

1. Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 12 TDG und § 24 MDStV

Ordnungswidrig handelt gemäß § 12 Abs. 1 TDG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 TDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Gemäß § 12 Abs. 2 TDG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer vorsätzlich oder fahrlässig, gegen § 10 Abs. 1 bis 3 MDStV (Anbieterkennzeichnung) verstößt. Auch diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro, geahndet werden (vgl. § 24 Abs. 1 und 2 MDStV).

2. Abmahnung und Wettbewerbsverstoß?

Es kann sich unter Umständen durch die Gesetzesverletzung auch ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - insbesondere § 1 UWG - ergeben. Wenn im wirtschaftlichen Verkehr Gesetze wie z.B. der § 6 TDG oder § 10 MDStV verletzt werden, so ist die Wettbewerbswidrigkeit durch die Gesetzesverletzung allerdings nicht immer notwendig indiziert. Dies setzt neben der Anspruchberechtigung des unmittelbar Verletzen ebenfalls voraus, dass der Verstoß zu einem wettbewerbsrechtlich zu missbilligten Vorsprung im Wettbewerb führt. Die Rechtsprechung urteilt in diesem Falle sehr uneinheitlich. Zum einen wird die Anbieterkennzeichnungspflicht als wettbewerbsneutral angesehen. Danach ist ein Wettbewerbsverstoß zu verneinen und eine Abmahnung wäre rechtswidrig (vgl. dazu LG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2001, Az. 120311/01). Das Landgericht Berlin (Urteil vom 17.09.2002, Az. 103 O 102/02) und teilweise auch andere Landgerichte sehen hingegen bei einem Verstoß gegen § 6 TDG auch einen Verstoß gegen § 1 UWG als begründet an, da § 6 TDG verbraucherschützenden Charakter habe und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen wolle. Sieht man mit dieser durchaus umstrittenen Auffassung einen Wettbewerbsverstoß als begründet an, so kann es im Vorfeld einer Klage oder einstweiligen Verfügung regelmäßig zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Einer solchen Abmahnung sollte unbedingt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

cu ...
Luzy
 
Hi Luzy

schön das du paragraphen googeln kannst <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
 
Hi folks!

Tja, einige Leute scheinen dazu ja nicht mal in der Lage zu sein <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Sollte übrigens jedem Selbstständigen in Haupt- und Nebenerwerb mit anständigem, fachlichem Hintergrund geläufig sein.

Ach übrigens: Paragraphen schreibt man groß. Auch nach der Rechtschreibreform. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Und es müsste heissen: "ich heisse wirklich so" <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Soviel zur Fortführung sinnbefreiter und nicht themenbezogener Beiträge. Aber da kommt erfahrungsgemäß sowieso in diesem Forum noch eine ganze Menge von nach. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

cu ...
Luzy
 
Jupp ... ! Stimmt. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Verdammt, da wollte ich auch mal auf die Ka**e hauen und habs doch nicht besser hingekriegt als die anderen hier <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Sowas ...

cu ...
Luzy
 
Hallo Oliver,

aus letzterem könnte man zumindest schlußfolgern, daß der Verantwortliche hier mitgelesen hat. <img src="/phpapps/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Daß dieser sich dann trotzdem nicht bei dir meldet lässt leider nichts Gutes vermuten.

Gruß
Torsten
 
Hallo Oliver,
ich hoffe für Dich das doch noch alles glatt über die Bühne geht und Du das "bezahlte" Scopequipment auch erhälst!
Ansonsten ist es einfach eine Frechheit nicht zu antworten, zumal er es bei Dir konnte, bei mir hingegen nicht.

Gruß Bernd
 
Hi, ich hoffe auch, daß alles letztlich zur Zufriedenheit ausgeht.
Aber, bei so einem Typ bestelle niemals mehr.
Denn: auch wenn der eine oder andere Sternfreund keine schlechten Erfahrunegen hat.
Entweder er ist Händler ( wie er sich ja auch darstellt ) und dann sollte er auch verfügbar und seriös sein ( und genau das glaube ich nach den vielen NegativPostings nicht! ), oder er ist Privatmann, der versucht, bissel was an den Mann zu bringen und schafft es nicht, dann soll er es sagen und sein lassen.
Sinnlos, da noch weiter zu diskutieren.
Wer weiß, was da bei dem M. Holm noch alles ist.
Und genug transparente Händler gibt es ja!
Und um das nochmal zu erklären:
Mitte der 90er, als die erstern WillamsFlouroStar rauskamen hatte ich versucht, bei ihm mal einen Termin zum angucken eines deratigen Teils zu bekommen ( aus Karlsruhe isses ja nicht soweit ).
Nix ging, weil eben alle Kontakt-Versuche meinerseits negiert und ignoriert wurden. Seitdem isser bei mir durch, dieser Möchtegern-Saftladen ! Und die vielen Postings danach bestätigen das ja auch.
Wolf
 
habe da mal vor Jahren was angefragt und dann das Handtuch geworfen, als nach mehrfacher Urgenz einfach nix kam.....
 
Hallo !

Tja, was man hier so alles liest... Das schafft kein vertrauen.

Ich gebe Scopequipment noch eine Woche Zeit, sich bei mir zu melden, den Moonlite zu liefern oder mir das Geld zurückzugeben.

Ansonsten geht die Sache an meinen Rechtsanwalt. Für die geschäftliche Abmachung vom ATT gibt es ja zum Glück Zeugen.
 
hi oliver,

versuchs mal unter www.mholm.de

grüsse marco.
 
Hallo Oliver,
eigentlich wollte ich mich hier nicht auch noch reinhängen,
aber werde nun doch meinen Senf dazu geben.
Vorausgesetz es stimmt alles was Du berichtest, verstehe ich Dich nicht so ganz. Warum machst Du so viel über das Forum? Dein erster Beitrag ist vom 23.Juni und war auch in Ordnung und es gab viele Reaktionen, nur die Gegenseite hielt sich bedeckt! Nach spätestens einer Woche hätte der Herr von mir einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) mit Fristsetzung erhalten. Erfolgt dann keine Reaktion ist er im Verzug! Auch ein mündliches Abkommen ist ein Vertrag und Zeugen hast Du ja.
Noch etwas persönliches, daß er jetzt unter einer neuen www-Adresse zu erreichen ist, gibt auch zu denken.
Der Verbraucher, wir Astronomen sind gefragt ob wir sowas unterstützen!
Viel Erfolg
Patrick
 
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