Wem gehört, was vom Himmel fällt?

P_E_T_E_R

Aktives Mitglied
Wobei hier Meteoritenfunde gemeint sind, die teilweise schon zu bizarren Rechtsstreitigkeiten geführt haben.

Erinnert sei dabei insbesondere an:

Neuschwanstein Meteorit

Um das dritte, Neuschwanstein III genannte Meteoriten-Fundstück entbrannte ein ungewöhnlicher Rechtsstreit: Die österreichische Gemeinde Reutte in Tirol beanspruchte das Eigentum an dem Fundstück, da sich der Fundort auf ihrem Gebiet befand, und legte Klage beim Landgericht Augsburg auf Herausgabe des Meteoriten ein. Das Gericht wies die Klage am 6. Juni 2007 unter Anwendung österreichischen Rechts ab: Es handle sich bei dem Fundstück nicht um einen Schatz, sondern um einen herrenlosen Gegenstand. Auch sei es kein sogenannter Zuwachs, an dem die Gemeinde automatisch einen Eigentumsanspruch habe. Damit wurden sämtliche Eigentumsrechte in erster Instanz dem Finder zugesprochen. Der Bürgermeister von Reutte legte danach gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Im Januar 2008 verständigten sich beide Parteien auf einen Vergleich, in dessen Rahmen der Finder von Neuschwanstein III an Reutte eine Ausgleichszahlung entrichtete und die Gerichtskosten übernahm. Im Gegenzug konnte er dafür das Meteoritenfragment behalten, dessen Wert auf etwa 200.000 bis 300.000 Euro beziffert wurde.​
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Issigau-Reitzenstein Meteorit

Der Finder hat den Meteoriten im Garten seines kurz zuvor erworbenen Hauses entdeckt. Es gibt Hinweise, dass der Meteorit ursprünglich in den 1980er Jahren an anderen Stelle im Hofer Land – bei Gumpertsreuth – bei Feldarbeiten entdeckt wurde. Damals wurde seine Bedeutung nicht erkannt und der Meteorit landete angeblich als Dekoobjekt im Garten in Reitzenstein. Diese Vermutungen werden ab Juni 2026 gerichtlich geklärt. Im Verfahren geht es sowohl um den Fundort als auch die Eigentumsrechte.​
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Die aktuelle Rechtslage ist bei solchen Fällen anscheinend hoffnungslos verworren, zumal dann, wenn wie beim Neuschwanstein-Fund im Grenzgebiet zwischen Österreich und Deutschland zweierlei Hoheitsgebiete mit abweichenden Rechtsauffassungen betroffen sind, oder wenn wie beim Issigau-Reitzenstein-Fund der tatsächliche Ablauf der Auffindungshistorie umstritten ist.

Was könnte man da machen, um solche unwürdigen Streitigkeiten zu unterbinden? Vielleicht sollten sich die Meteoritengesellschaften mal einbringen, um eine grenzüberschreitende Vereinbarung zum rechtlichen Status solcher Meteoritenfunde vorzuschlagen.

Gruß, Peter
 
Hallo,
Was könnte man da machen, um solche unwürdigen Streitigkeiten zu unterbinden? Vielleicht sollten sich die Meteoritengesellschaften mal einbringen, um eine grenzüberschreitende Vereinbarung zum rechtlichen Status solcher Meteoritenfunde vorzuschlagen.
nicht wirklich, oder? Dass es in solchen Fragen keine allgemein anerkannten internationalen Abkommen geben wird, dürfte jedem klar sein. Die gibt es schon bei wirklich wichtigen Fragen nicht. Und komplizierte internationale Vereinbarungen auszuhandeln für Ereignisse, die nur alle paar Jahrzehnte eintreten, bindet wertvolle Kapazitäten, die dann bei wichtigen Abkommen fehlen.

Grüße
Maximilian
 
Ich sehe das nicht so negativ. Es wäre für die Gerichte in solchen Streitfällen schon eine Hilfe, wenn wissenschaftliche Organisationen von anerkannter Reputation dazu eine Empfehlung formulieren würden. Dass sich einzelne Staaten nicht daran halten, ist zu erwarten. Man sieht das ja auch bei wesentlich gewichtigeren freiwilligen Abkommen, etwa zum Schutz der Wale, oder bei der Ächtung von Streumunition, die trotz ihrer lückenhaften Umsetzung einen nicht zu unterschätzenden moralischen Kompass liefern. So könnten etwa bedeutende Meteoritenhändler mit einem Fair Trade Verhaltenskodex werben. Die stehen zur Beschaffung von Echtheitszertifikaten ja ohnehin in engem Kontakt mit solchen wissenschaftlichen Organisationen.

Gruß, Peter
 
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