Wem gehört, was vom Himmel fällt?

P_E_T_E_R

Aktives Mitglied
Wobei hier Meteoritenfunde gemeint sind, die teilweise schon zu bizarren Rechtsstreitigkeiten geführt haben.

Erinnert sei dabei insbesondere an:

Neuschwanstein Meteorit

Um das dritte, Neuschwanstein III genannte Meteoriten-Fundstück entbrannte ein ungewöhnlicher Rechtsstreit: Die österreichische Gemeinde Reutte in Tirol beanspruchte das Eigentum an dem Fundstück, da sich der Fundort auf ihrem Gebiet befand, und legte Klage beim Landgericht Augsburg auf Herausgabe des Meteoriten ein. Das Gericht wies die Klage am 6. Juni 2007 unter Anwendung österreichischen Rechts ab: Es handle sich bei dem Fundstück nicht um einen Schatz, sondern um einen herrenlosen Gegenstand. Auch sei es kein sogenannter Zuwachs, an dem die Gemeinde automatisch einen Eigentumsanspruch habe. Damit wurden sämtliche Eigentumsrechte in erster Instanz dem Finder zugesprochen. Der Bürgermeister von Reutte legte danach gegen diese Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Im Januar 2008 verständigten sich beide Parteien auf einen Vergleich, in dessen Rahmen der Finder von Neuschwanstein III an Reutte eine Ausgleichszahlung entrichtete und die Gerichtskosten übernahm. Im Gegenzug konnte er dafür das Meteoritenfragment behalten, dessen Wert auf etwa 200.000 bis 300.000 Euro beziffert wurde.​
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Issigau-Reitzenstein Meteorit

Der Finder hat den Meteoriten im Garten seines kurz zuvor erworbenen Hauses entdeckt. Es gibt Hinweise, dass der Meteorit ursprünglich in den 1980er Jahren an anderen Stelle im Hofer Land – bei Gumpertsreuth – bei Feldarbeiten entdeckt wurde. Damals wurde seine Bedeutung nicht erkannt und der Meteorit landete angeblich als Dekoobjekt im Garten in Reitzenstein. Diese Vermutungen werden ab Juni 2026 gerichtlich geklärt. Im Verfahren geht es sowohl um den Fundort als auch die Eigentumsrechte.​
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Die aktuelle Rechtslage ist bei solchen Fällen anscheinend hoffnungslos verworren, zumal dann, wenn wie beim Neuschwanstein-Fund im Grenzgebiet zwischen Österreich und Deutschland zweierlei Hoheitsgebiete mit abweichenden Rechtsauffassungen betroffen sind, oder wenn wie beim Issigau-Reitzenstein-Fund der tatsächliche Ablauf der Auffindungshistorie umstritten ist.

Was könnte man da machen, um solche unwürdigen Streitigkeiten zu unterbinden? Vielleicht sollten sich die Meteoritengesellschaften mal einbringen, um eine grenzüberschreitende Vereinbarung zum rechtlichen Status solcher Meteoritenfunde vorzuschlagen.

Gruß, Peter
 
Hallo,
Was könnte man da machen, um solche unwürdigen Streitigkeiten zu unterbinden? Vielleicht sollten sich die Meteoritengesellschaften mal einbringen, um eine grenzüberschreitende Vereinbarung zum rechtlichen Status solcher Meteoritenfunde vorzuschlagen.
nicht wirklich, oder? Dass es in solchen Fragen keine allgemein anerkannten internationalen Abkommen geben wird, dürfte jedem klar sein. Die gibt es schon bei wirklich wichtigen Fragen nicht. Und komplizierte internationale Vereinbarungen auszuhandeln für Ereignisse, die nur alle paar Jahrzehnte eintreten, bindet wertvolle Kapazitäten, die dann bei wichtigen Abkommen fehlen.

Grüße
Maximilian
 
Ich sehe das nicht so negativ. Es wäre für die Gerichte in solchen Streitfällen schon eine Hilfe, wenn wissenschaftliche Organisationen von anerkannter Reputation dazu eine Empfehlung formulieren würden. Dass sich einzelne Staaten nicht daran halten, ist zu erwarten. Man sieht das ja auch bei wesentlich gewichtigeren freiwilligen Abkommen, etwa zum Schutz der Wale, oder bei der Ächtung von Streumunition, die trotz ihrer lückenhaften Umsetzung einen nicht zu unterschätzenden moralischen Kompass liefern. So könnten etwa bedeutende Meteoritenhändler mit einem Fair Trade Verhaltenskodex werben. Die stehen zur Beschaffung von Echtheitszertifikaten ja ohnehin in engem Kontakt mit solchen wissenschaftlichen Organisationen.

Gruß, Peter
 
Geht jetzt zwar nicht um einen Meteoriten (→ OT):

In den 70ern hatten meine Großeltern mit ihrem Nachbarn, einem Landwirt, vereinbart, dass dieser bei uns die Wiese mähen kommen kann. Er hatte nicht viele Tiere und war dankbar, dass er bei uns zusätzlich mähen darf, eine Win-Win-Situation.
So, jetzt hatte dieser Nachbar bei einer seiner Mähungen auf unserem Grundstück was gefunden, nämlich vergrabene Waffen aus dem 2. WK.
Wir hatten sofort die zuständigen Behörden verständigt, und das war ein ziemlicher Auflauf, es hätten ja auch nicht detonierte Sprengkörper dabei sein können. Waren aber nicht. Da hatte sich jemand nur seiner Bewaffnung entledigt. Waren noch recht gut erhalten die Teile, soweit ich mich erinnern kann.

Die rechtliche Frage wäre jetzt:
• Gehört der Fund dem Finder?
• Gerhört er dem, auf dessen Grundstück er gefunden wurde, oder
• Gibt es sowas wie ein "höheres Interesse" bei historischen Funden, sprich hat der Staat da sein Händchen drauf?

Ich habe die allwissende Müllhalde befragt, die schwafelte was von "keine pauschale Regel" und "Nach § 984 BGB gehört ein sogenannter Schatz grundsätzlich zur Hälfte dem Entdecker und zur Hälfte dem Eigentümer des Grundstücks. (DE)" In Ö ist es ähnlich, Teilung 50/50.

Da wir uns immer sehr gut mit dem Nachbarn verstanden hatten, gaben wir das Gefundene einem Museums, die haben wenigstens Freude daran.

Die Frage von P_E_T_E_R bleibt, wie ist das bei einem Meteoriten, einem "Schatz aus dem All"?

cs,
harald
 
Hi Harald,
Ich bin Sondengänger und kann zumindest daher von berichten das es bei historischen Funden und Schätze klare Regeln gibt. Bundesländer haben ihre eigenen Vorschriften, Regeln und Gesetze, die sich aber kaum unterscheiden. Zumindes hat Bayern ein Schatzregal, das in andere BL auch eingeführt werden soll.
Die hadrianische Regel (50/50) zählt bei hidtorisch bedeutende Funde und Schätze nicht. Es gehört dem Staat, auch wenn es in deinem Garten gefunden wurde.
Zum Thema:
Ich würde es so sehen. Liegt ein Weltall-Steinchen auf einem Acker, gehört es eigentlich dem Landwirt, weil ja der Acker Privatgrundstück ist und dieser von niemand betreten werden darf, es sei denn, man hat, wie ich als Sondengänger, eine Genehmigung. Bei einem Meteorit in kleiner Form auf dem Acker würde ich es auch so sehen, das es rechtlich dem Bauer gehört. Ist er aber extrem groß und von Bedeutung für die Wissenschaft, hat der Staat wieder seine Finger im Spiel.
 
Hallo Klaus,

ja eben, das ist alles ziemlich schwammig. "Ich würde sagen....", "Ich würde es so sehen...". Das ist ja alles nichts Rechtsverbindliches. Wo sind denn die Juristen hier, wenn man sie mal braucht...:geek::LOL:

Ist er aber extrem groß und von Bedeutung für die Wissenschaft
Ja OK, aber (ab) wann ist es das? Und wer entscheidet das?
 
Hallo,
Ja OK, aber (ab) wann ist es das? Und wer entscheidet das?
so was entscheidet im Einzelfall ein Gericht. Auf Basis des Gutachtens eines Sachverständigen. Wir haben jetzt schon eine unübersehbare Flut an Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsrichtlinien und was noch alles. Wenn jetzt auch noch gesetzlich die Größe von Meteoriten festgelegt werden soll und eine allgemeingültige Definition seiner „Bedeutung für die Wissenschaft“ – und das auch noch in Abstimmung mit den Nachbarländern –, werden wir im Papier ersticken.

Denn wie oben schon geschrieben sind große Meteoriten sehr, sehr selten. Und wenn wir tatsächlich ein eigenes Gesetz benötigen, um den Umgang mit gefundenen Meteoriten zu regeln, was ist dann erst mit häufigen Ereignissen?

Ansonsten kann ich, was schwammige Formulierungen angeht, nur auf § 1 der Straßenverkehrsordnung verweisen, der uns alle jeden Tag angeht: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Ab wann ist man nicht mehr vorsichtig? Ab wann ist man nicht mehr rücksichtsvoll? Da habe ich jedes Mal eine andere Ansicht darüber als der Fahrer vor oder hinter mir...

Grüße
Maximilian
 
Bei einem Meteorit in kleiner Form auf dem Acker würde ich es auch so sehen, das es rechtlich dem Bauer gehört. Ist er aber extrem groß und von Bedeutung für die Wissenschaft, hat der Staat wieder seine Finger im Spiel.
Dann wäre also alles meteoritische Material im Nördlinger Ries automatisch Landeseigentum, egal ob es auf dem Acker eines Bauern oder in einem privaten Garten liegt.

Aber ist das wirklich so?

Gruß, Peter

Nördlinger Ries.jpg

Nördlinger Ries
 
Hallo,
Dann wäre also alles meteoritische Material im Nördlinger Ries automatisch Landeseigentum, egal ob es auf dem Acker eines Bauern oder in einem privaten Garten liegt.

Aber ist das wirklich so?
nein, denn dann müsste ich die Armbanduhr zurückgeben, die meine Frau mir im Riesmuseum gekauft hat, und deren Zifferblatt aus „Suevit“ ist :) . Außerdem war es ein Asteroid und kein Meteorit, wie jeder weiß, der die Führung mitgemacht hat.
Der Asteroid selbst ist beim Aufprall übrigens größtenteils verdampft, die Gesteine, die sich im Kontext des Einschlags gebildet haben, darunter der bereits erwähnte „Suevit“, sind irdischer Natur. Davon sind solche Mengen verfügbar, dass die Wissenschaft ausreichend Material zum Studieren hat, sodass man keine alteingesessenen Landwirte deswegen enteignen müsste. Deren Äcker wahrscheinlich auch schon länger im Familienbesitz waren, als es die aktuelle Gesetzgebung gibt.

Grüße
Maximilian
 
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