Hallo Andreas,
Das erstaunt mich. Wie definierst du „aufgelöst“? Löse ich denn einen einzelnen Stern auch auf wenn ich ihm sehe?
einen Stern muss man nicht auflösen weil man sein Licht immer sieht solange er nur hell genug ist. Wenn seine Größenklasse (Magnitude) die sich ja auf seine Helligkeit bezieht und nicht etwa seine scheinbare oder tatsächliche geometrische Größe die
Grenzgröße des Teleskops nicht unterscheitet.
Bei einer schwarzen Linie auf hellem Grund ist das völlig anders. Die kann man nur sehen wenn man sie auch auflösen kann.
Mmn sieht man dort eine dunklen Bereich dessen Breite (und wohl auch Helligkeit) sich nach der Teleskopöffnung richtet. Je kleiner die Öffnung um so breiter und flauer ist der dunkle Bereich.
Die Breite richtet sich nicht nach der Teleskopöffnung. Es stimmt zwar das die Kanten bei kleiner Öffnung etwas verwaschener erscheinen und man dadurch den Eindruck gewinnen könnte die Teilung ist etwas breiter aber einen umgekehrt proportionalen Zusammenhang zwischen Breite und Teleskopöffnung wie du ihn postulierst gibt es nicht.
Es ist vielmehr so das bei unterscheiten der Auflösungsgrenze die Cassiniteilung nicht mehr sichtbar ist weil dann der Kontrast weg ist.
Wir sehen das ja auch sehr schön .
Ein kleines Teleskop zeigt sie nur in der großen Achse während es in der kleinen Achse die Cassiniteilung nicht auflösen kann weil sie hier durch die Perspektive schmaler erscheint.
Ich nehme mal an mit Helligkeit meinst du eigentlich den Kontrast zum hellen Ring denn das ist das Entscheidende.
Es ist völlig normal das der Kontrast an der Auflösungsgrenze abnimmt, das ist immer so und kein Zeichen dafür das die Auflösungsgrenze bereits unterschritten wäre sondern nur dafür das man sich ihr nähert.
Du siehst es hier sehr schön.
Die Auflösungsgrenze ist erst ganz rechts erreicht wenn der Kontrast gegen Null geht.
Aus der Öffnung des Teleskops ergibt sich die Größe des limitierenden Beugungsscheibchens (Könnte man sagen reziprok dazu die Grenzfrequenz?) und damit die Breite der verschmierten Kante (Amplitutenabfall?) rechts und links.
Die Grenzfrequenz ist um Faktor 2,44 kleiner als der Durchmesser des Beugungsscheibchens.
Bei alleinstehenden schwarzen Linie mit einer mindestlänge die einem Vielfachen der Grenzfrequenz entspricht tritt das Phänomen auf das sie auch bei Breiten etwas unter der Grenzfrequenz noch aufgelöst werden kann.
Das gilt aber ausschließlich für diesen Sonderfall.
Erst wenn sich die verschmierten Kanten nicht mehr berühren sehe ich den Helligkeitswert der Teilung, die Breite ist noch nicht die reale.
Das ist aber nicht das Kriterium für die Auflösung sondern.
de.qwe.wiki
Der Sperling Kriterium drückt die Auflösungsgrenze in der Bezeichnung der Kurve , wenn zwei Verbindungsintensitäts Beobachtung sehr eng separeated Wellenlängen von gleicher Intensität. Sie werden gelöst betrachtet , wenn die Intensität in der Mitte zwischen den Spitzen ein Minimum zeigt.
Das Sparrow Kriterium liegt mit 115/D sehr nah an der Grenzfrequenz die bei 114/D liegt
Das möchte ich bestreiten. Diese Linien reduzieren in diesen Bereich die Helligkeit. Ähnlich wie beim Rasterdruck (…) kann ich die Linie(n) nicht auflösen sondern sehe nur den Helligkeitseindruck.
Du meinst hier sicherlich wieder den Kontrast und darauf bin ich ja schon eingegangen. Schau dir noch mal die Grafik dazu an.
Wenn der Kontrast der Linien in deinem Beispiel weg ist und du nur noch eine homogene Fläche siehst hast du die Auflösungsgrenze unterschritten.
Die Cassiniteilung zeigt aber auch bei kleiner Öffnung noch Kontrast zum hellen Ring.
Grüße Gerd