Das darf doch wohl nicht wahr sein!

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Aus der Nichtbeantwortung meiner Fragestellungen an dich schließe ich, dass du auf besagtem Bereich (Laser) nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügst um den Kunden entsprechend fundiert belehren zu können

Jetzt geht das schon wieder los! *nerv* Wenn ich an Markus' Stelle wäre, hätte ich wirklich besseres zu tun, als diesen von dir erstellten Fragenkatalog zu beantworten.

Nochmal: er ist DIR gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet. Für wen hältst du dich eigentlich?

Aus der Nichtbeantwortung dann auch noch zu schließen, dass er von den Dingen, die er verkauft, keine Ahnung hat, ist ja wohl der Knaller schlechthin. Eine gedankliche Meisterleistung, vor der ich mich in Ehrfurcht verbeuge!

Christian
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Torsten,

das ist bei Lasern der hier diskutierten Leistungsklasse eben nicht der Fall. Etwas weiter oben im Thread hat sich ja ein Pilot dazu geäussert.
Ja stimmt schon, den (hochfliegenden) Linienverkehr wird man damit wohl nicht beeinflussen, sofern man sich aber in einer An bzw. Abflugschneise eines Flughafens befindet, sieht die Sache bei niedrig fliegenden Flugzeigen bzw. bei Hubschraubern schon ganz anders aus.
In diesem Zusammenhang dürfte vielleicht auch dieser Link von Interesse sein:
http://www.usatoday.com/travel/news/2005-01-04-laser-aircraft_x.htm
(der Text befindet sich rechts)
Woher willst du überhaupt wissen, dass ein 40mW Laser keine Gefährdung für "Tiefflieger" darstellt?
Hast du anhand eines konkreten Beispiels nachgerechnet?
Zur Erinnerung, es ist nicht erforderlich, dass das Augenlicht des Piloten geschädigt wird, es reicht schon, dass er abgelenkt wird bzw. unkonzentriert ist und wenn dann ein Unfall geschieht möchte ich nicht in der Haut von demjenigen stecken, der das Flugzeug/den Hubschrauber angeleuchtet hat.
Diese Laser sind tausendfach im Einsatz. Und was ist passiert? Nichts.
An dieser Stelle würde es mich ebenfalls interessiere woher du das wissen willst. Nur weil nicht alles in den Medien breitgetreten wird bedeutet das noch lange nicht, dass es nicht schon irgendwo geschehen ist.
Ich gehe davon aus, dass du in diesem Fall nicht recherchiert hast und das einfach ein unbegründetes Statement von dir ist.

Da du meinem Beitrag aber keinen Glauben schenken wirst solange nichts offizielles drinsteht, folgt im kommenden Beitrag von mir ein Auszug aus dem StGB für die Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs.


Sofern du dich nach §315 (1) nach den Punkten 3. Und 4. Strafbar machst, so spielt es keine Rolle in welcher Absicht du gehandelt hast und ob du den Laser von deinem Grundstück oder einer öffentlichen Anlage aus betreibst, du hast dich eines Eingriffs in den Luftverkehr schuldig gemacht.
Es dürfte ebenso sekundär sein ob du ein Flugzeug nun angeleuchtet hast oder auch nicht, es kann als eine Gefährdung des Luftverkehrs aufgefasst werden und ist dementsprechend strafbar.
Es ist daher durchaus ratsam bei den zuständigen Behörden vor der Inbetriebnahme eines leistungsfähigen Lasers um eine Genehmigung anzusuchen, damit alle Parteien entsprechend informiert sind und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können.
In diesem Sinne ist kein Gesetz gegen den Einsatz von Lasern in der Öffentlichkeit von Nöten, es reicht schon eine Verletzung der Verkehrsgesetze (Luftfahrtgesetze, was auch immer) um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Wie du siehst, können auch Dinge die nicht explizit verboten sind strafbar sein, weshalb man allerdings immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis an die Grenze ausloten muss um nur ja eine Nische zu finden, dies bleibt mir schleierhaft, sollte einem doch der gesunde Menschenverstand bereits sagen, dass eine Gefährdung unbeteiligter gerade bei einem stärkeren Laser, wird er gegen den Himmel gerichtet, prinzipiell nicht ausgeschlossen ist.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo zusammen,

In Zusammenhang mit dem Betrieb von leistungsstarken Lasereinrichtungen in der Öffentlichkeit, hier nun ein Auszug aus dem StGB:

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)

§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.


(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Sowie:

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)

§ 315a
Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Dies gibt es hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html
und hier:
http://dejure.org/gesetze/StGB/315a.html
nachzulesen.

Es ergibt sich somit nicht unbedingt die Erfordernis eines eigenen Gesetzes gegen den unangemeldeten Betrieb von leistungsfähigen Lasern in der Öffentlichkeit, es reicht schon ein gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr um in Schwierigkeiten zu geraten.
Es geht somit nicht um Laser in speziellen Falle, zählt der nicht genehmigte Abschuss von hochfliegenden Modellraketen doch auch als Gefährdung des Luftverkehrs, viel mehr besteht hier ein gewisser Spielraum im welchem man sich durch den ungenehmigten Betrieb für den Luftverkehr (oder was auch immer) gefährlicher Anlagen bzw. Einrichtungen, zu welchen einmal auch Laser zählen, strafbar machen kann.


Eine Genehmigungsersuchen an die zuständigen Behörden ist dementsprechend bei Lasereinrichtungen ab 5mW und deren beabsichtigten Betrieb im Freien, in der Öffentlichkeit, erstrebenswert.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Daniel,

Du verrennst dich mit deiner Argumentation immer mehr. Hier hat doch niemand vor, einen Laser in der Einflugschneise eines Flughafens zu betreiben und irgendwelche Tiefflieger damit zu attakieren. Aber selbst wenn es so wäre, bezweifle ich, daß sich damit Schaden anrichten liesse.

Ich gehe davon aus, dass du in diesem Fall nicht recherchiert hast und das einfach ein unbegründetes Statement von dir ist.

Ich verlasse mich da ganz auf dich und die anderen Laser-Inquisitoren. Ihr habt doch recherchiert, oder? Ein gesetzliches Verbot oder auch Fälle von tatsächlichen Gesundheitsschäden durch Laser könnt ihr aber nicht belegen.

Auch deine sehr phantasievolle Auslegung des Themas "gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" ist nicht geeignet, meine diesbezügliche Meinung zu ändern.

Gruß
Torsten
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Leute,

ich habe gerade meine auf Astronomie.de beworbene Chile Reise storniert, aus Angst, dass mir der Reiseleiter Herr Biefang mit seinem 25 mW Laser ein Leid antut. Safety first!

Alexander, könnstest Du bitte Deinen Einfluß als Moderator und Mitglied des Astronomie.de-Teams dahingehend geltend machen, dass das Werbe-/Hinweisverbot für die besagten Laser ausgeweitet wird:

- auf die kompletten Astronomie.de-Seiten. Die bisherige Reglung betrifft leider nur das Forum.

- nicht nur die Bewerbung der Laser soll hier verboten werden. Auch Hinweise auf Veranstaltungen, wo diese Laser zum Einsatz kommen, sollen untersagt werden.

MfG
Pete
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Torsten,

ich muss sagen, dass ich der Argumentation mit dem STGB ebenfalls nicht pauschal folgen kann, sondern HÖCHSTENS wenn es halt wirklich konkret jemand genau darauf anlegt, sich also eben mit dem Lasergerät in die Einflugschneise stellt und auf Flugzeuge zielt. In dem Fall kann man dann sicherlich mit dem STGB argumentieren, aber eben nicht pauschal. Insofern gebe ich Dir recht. Aber wie sieht es mit meiner Argumentation aus, bez. §15GPSG? Wie gesagt, mittlerweile glaube ich auch nicht, das er Einsatz eines Lasergerätes über 1mW konkret verboten ist, das Gerät dir aber abgenommen werden kann. Und eben dazu es durchaus eine gesetzliche Grundlage gibt. Es wird zwar äußerst selten gemacht, aber ich denke schon, das es legitim ist und auch vereinzelt vorkommt. Tatsache bleibt aber, das man, denke ich auf legalem Wege in der EU so nen Ding gar net besitzen KANN... Und was hat das mit Inquisition zu tun?

Schönen Gruss

René

 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Torsten,


Uff, ein allerletztes Mal, jetzt hast du etwas Offizielles und willst es noch immer nicht begreifen.
Deine Antwort zeigt mir, dass du meine beiden letzten Beiträge (die über deinem) entweder nicht gelesen oder verstanden hast.
Ich verrenne mich mit meiner Argumentation übrigens nirgendwo hin, du viel eher, hast du doch die Tragweite nicht begriffen.
Hier hat doch niemand vor, einen Laser in der Einflugschneise eines Flughafens zu betreiben und irgendwelche Tiefflieger damit zu attakieren. Aber selbst wenn es so wäre, bezweifle ich, daß sich damit Schaden anrichten liesse.
Das bezieht sich nicht unbedingt auf den Flughafen, viel eher auf niedrig fliegende Flugobjekte, welche gefährdet werden können.
Zum letzten Mal: es geht nicht darum ob du einem Piloten das Augenlicht raubst, es reicht schon wenn du ihn irritierst und daraus ein Unfall entsteht und schuld bist dann du, hättest du ihn mit dem Laser nicht angeleuchtet, dann wäre auch nichts geschehen.
(Siehe meinen Link im letzten Beitrag an dich)

Ich verlasse mich da ganz auf dich und die anderen Laser-Inquisitoren. Ihr habt doch recherchiert, oder? Ein gesetzliches Verbot oder auch Fälle von tätsächlichen Gesundheitsschäden durch Laser könnt ihr aber nicht belegen.
Wenn du ernst genommen willst dann überleg dir bitte was du schreibst.
Es ist umgekehrt, was glaubst du weshalb es so strenge Richtlinien (Klassifizierung) gibt, zum Spaß?
Wenn du der Auffassung bist ein Laser habe keine gesundheitsschädlichen Folgen, dann beweise es, die aktuelle Lehrmeinung ist nämlich das Gegenteil.

Auch deine sehr fantasievolle Auslegung des Themas "gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" ist nicht geeignet, meine diesbezügliche Meinung zu ändern.
Bei soviel Ignoranz (in deinem ganzen Beitrag) bleibt mir die Luft weg, bitte, Torsten, es geht hier nicht um deine Meinung, die ist in diesem Zusammenhang das letzte was interessiert, es geht darum wie es der Gesetzgeber bzw. die Judikative sehen, der Rest ist unbedeutend, da kannst du noch so viel herumreden.

Ich habe mir wirklich viel Mühe gegeben dir den Sachverhalt ausführlich zu erläutern, schade, dass du nicht einmal ein bisschen dazu bereit bist dich mit diesem auseinanderzusetzen und der Auffassung bist durch Ignoranz und Ausblendung der eigentlichen Kriterien ans Ziel (welches Ziel überhaupt, es geht hier nicht um gewinnen oder verlieren) zu kommen.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Hallo Christian,

Wenn es dich so sehr nervt und in den Grundfesten deiner Person erschüttert, dann benutze doch die Ignorierfunktion, dann musst du dich mit einen Beiträgen nicht mehr weiter beschäftigen.
Wenn ich an Markus' Stelle wäre, hätte ich wirklich besseres zu tun, als diesen von dir erstellten Fragenkatalog zu beantworten.
Du bist aber nicht an Markus Stelle.
Nochmal: er ist DIR gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet. Für wen hältst du dich eigentlich?
Nochmals, ich habe es dir bereits einmal erläutert.
Die Frage ist hier wofür du dich eigentlich hältst, bist du der selbsternannte "Staranwalt von Markus", dass du deinen Mandanten ohne dessen ausdrückliches Ersuchen verteidigen musst?

Wenn er ein Problem damit hat, dann wird er es schon mitteilen.

Es ist immer wieder aufs Neue interessant wie viele Leute gar nicht angesprochen sind, sich aber anscheinend angesprochen fühlen und stets bereit sind sich in sie keineswegs betreffende Angelegenheiten einzumischen.
Oh, und bitte, jetzt nicht wieder mit Meinungsfreiheit und Zivilcourage beginnen, das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein alter Hut, welcher nicht dazu beiträgt ein Problem zu lösen (auf dieses Forum bezogen).

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Pete,

netter beitrag :)

Du vergisst nur leider, das es hier in erster Linie um die Problematik geht, das A.de eine Plattform bieten könnte für eine nicht erlaubte Handlung wenn sie die Werbung für Produkte zulässt, die nicht in der EU verkauft werden dürfen. Darum geht es hier. Meines Wissens liegt Chile ausserhalb der EU, was Herr Biefang dort macht kann also durchaus legal sein, sofern es dort nicht eine ähnliche Gesetzeslage gibt, die ihm die Einfuhr solche Geräte verbietet. Genau so könnte auch eine Seite, die sich mit der Jagd beschäftigt Werbung für eine Reise in ein land machen, bei der auch ohne Waffenschein gejagt und geschossen wird, aber sie darf keine werbung zulassen wo Leuten (selbst wenn sie einen waffenschein haben)Vollautomatische Waffen in Deutschland angeboten werden. Nein, ich will nicht sagen das Pointer eine Waffe sind, es war nur ein Vergleich bezogen auf das Verbot der Einfuhr!

Ich verstehe also durchaus, dass es im Interesse von A.de liegt, diesen Sachverhalt zu klären, und ich denke gerade in den letzten Tagen ist hier einiges konkretes im Thread genannt worden, was durchaus licht in das dunkel bringt. Ich freue mich jedenfalls WIRKLICH schon sehr auf die Antwort von Markus Ludes, in der Hoffnung das sein Kontakt zu den zuständigen Ämtern hier definitive Aussagen über die gesetzeslage in D zulassen werden. So lange bleibe ich bei meiner Argumentation, in der Hoffnung, das sie bestätigt werden wird. Ich bin aber gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen und würde mich für alle Besitzer eines Pointers freuen, wenn sich herausstellen sollte, das sie die Dinger legal besitzen...Aber wie gesagt, da glaub ich noch nicht dran :)

Schönen Gruss
René
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo zusammen!

Achtung Ironie Anfang:
Also ich nehme gleich ZWEI von diesen tollen Lasern, wenn man damit die verdammten Privatflieger vom Himmel holen kann, die immer bei schönem Wetter Sonntag Nachmittag über unserem Städtchen kreisen. Vielleicht kann man damit auch gleich diesen nervigen Privatflughafen in Mönchengladbach verdampfen?
Achtung Ironie Ende...


Andreas
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo René,

beim dem Wort Inquisition hatte ich keineswegs dich im Sinne.

Was den §15GPSG angeht, so ist der ja sehr allgemein gehalten und enthält mehrfach das Wort "kann". Ich entnehme daraus erstmal nur, daß im Einzelfall zur Gefahrenabwendung prinzipiell auch der Betrieb eines Lasers untersagt werden könnte.

Daß aber z.B. ein 10 mW Laser in der Hand eines Hobbyastronomen eine Gefährdung darstellt bzw. daß sich eine Behörde genötigt sehen könnte, in so einem Falle tätig zu werden, erscheint mir doch sehr unwahrscheinlich.

Gruß
Torsten
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo!

Zitat von R_Andreas:
Vielleicht kann man damit auch gleich diesen nervigen Privatflughafen in Mönchengladbach verdampfen?

Das ist kein Flughafen, sondern ein Verkerslandeplatz und privat ist er auch nicht, denn er gehört mehrheitlich dem Flughafen Düsseldorf, der wiederum zur Hälfte der Stadt Düsseldorf gehört...
Und weil der Flughafen Düsseldorf bis an die Kapazitätsgrenze ausgelastet ist, bleibt uns kleineren Fluglinien und Flugschulen (bin für jeweils eine von diesen aktiv) nichts anderes übrig, als an Plätze wie Mönchengladbach auszuweichen.

Ich weiß, Du hast Deinen Beitrag im Ironiemodus geschrieben, aber genügend andere sehen das leider nicht so, darum dieses Statement von mir zum Nachdenken: Nicht wir sind für Belästigung und Flulärm zuständig, sondern die Leute, die unsere Dienste in Anspruch nehmen. Und das seid Ihr alle, denn ihr fliegt in Urlaub, auf Geschäftsreise oder einfach nur zum samstäglichen Shopping nach Paris, weil es (noch) so billig ist.

Ciao, Maximilian

PS: Zum Thema natürlich auch noch was, weil es oben hieß, Laser seien eine Gefahr für tieffliegende Flugzeuge: Die einzigen zivilen Luftfahrzeuge, die in Deutschland legal tief fliegen dürfen, sind Polizei- und Rettungshubschrauber. Die sind in der Tat gefährdet, wenn die Besatzung im falschen Moment geblendet wird. Alle anderen Flugzeuge fliegen nur kurz vor der Landung tief, und um einen Piloten in den letzten Momenten vor dem Aufsetzen (davor ist es wirkungslos, weil man jederzeit durchstarten kann und zwar praktisch ohne dabei etwas zu sehen) wirkungsvoll zu blenden, muß sich die Person mit dem Laser auf der Landebahn oder in unmittelbarer Nähe davon befinden. Und da kommt man viel weniger leicht hin, wie man an einen Laserpointer kommt!
 
Alexander,

Berechtigte Frage , nun die Antwort: ich habe ein Schreiben von Saarbrücken mit gleichem Textinhalt vorliegen, kann dir bei Bedarf als Beweis vorgelegt werden, gib einfach bescheid.

Ansonsten stimme ich dir zu und wie schon am Tel. gesagt gebe ich dir Bescheid sobald mir die Nachricht vorliegt.

Dennoch könntest du Frau Udovicic mal auf meine Einwände ansprechen und Sie bitten dazu Stellung zu beziehen, machst du das ?

Das Thema ist schließlich in unser aller Interesse , schließlich sind alle Käufer , also Kunden , wie auch die Verkäufer davon betroffen, sodaß eine absolute Klarheit schon notwendig ist und diese besteht derzeit wohl überhaupt nicht.
 
Hallo Daniel,

du schreibst:
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Hallo Markus,

Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Aus der Nichtbeantwortung meiner Fragestellungen an dich schließe ich, dass du auf besagtem Bereich (Laser) nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügst um den Kunden entsprechend fundiert belehren zu können, in meinem Augen bist du damit nicht berechtigt Produkte, welche ein solches Gefahrenpotential bergen, zu verkaufen.

Schöne Grüße
Daniel Martins
-----------------------


Sorry wenn ich mich von Dir nicht verpflichtet fühle zu sagen und zu schreiben was ich weiss und was nicht. Natürlich darfst du daraus deinen eigenen Schluß ziehen.

Aber sicherlich kannst du mir mal ne schöne Geschichte erzählen welches Gafahrenpotential ein Bleistift in den Fingern eines 6 Jährigen in der Schule besitzt , ich lehne mich jetzt zurück und erwarte gedultig deinen Aufsatz ....

Frage : was glaubst du wo passieren mehr Augenverletzungen ? In der Schule beim Einsatz eines Bleistiftes oder draussen bei der Nutzung eines Laserpointers ?

Ich will nichts verschönigen, aber morgen kommt jemand der mir erzählt diese Schuhe darf ich nicht kaufen, da ich davon Gelenkschäden bekomme und Sie keine CE Norm besitzen.

Wie bei allem sind wir voll Haftungsfähig, ganz egal was wir mit was anstellen, dabei spielt es keine Rolle mit welchem Gegenstand ich jemand verletze. Treibe ich Unfug mit einem Feuerzeug, einer Heckenschere, einem Fahrrad, einem Besen etc. bin ich genauso dran, als wenn ich Unfug mit einem Pointer treibe.

Ich glaube jeder weiss was er mit was anstellen kann , sind wir nicht schon genügend Bevormundet ? Dieser Diskussion ier entnehme ich vor allem eines, es gibt noch ausreichend Schreiberlinge die der Meinung sind, wir sollten noch deutlich mehr bevormundet werden und unserer Verantwortung komplett entzogen werden, also zurück ins Kindesalter transferiert werden
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Zitat von TorstenK:
Ich habe übrigens selber gar keinen solchen Laser, werde mir aber, angeregt durch diese Diskussion, bestimmt bald einen zulegen. ;)

Gruß
Torsten
Hallo Thorsten,

die Grünlaser haben einen entscheidenden Nachteil: Sobald es kalt wird sieht man den Strahl fast nicht mehr.

Solltest du den Laser als Pointer am Teleskop einsetzen wollen, empfiehlt sich der Einbau in einen Halter den man in den Okularauszug stecken kann. Ist bei Refraktoren problemlos möglich.

Damit dies auch an Reflektoren klappt, ist der Laser leicht schief einzusetzen (weil der Strahl sonst am Fangspiegel zum Okularauszug zurückreflektiert wird).

Der Winkelfehler am Himmel bleibt trotzdem klein, weil der Strahl am Objektiv wieder parallel zur optischen Achse ausgerichtet wird (wenn der Laser in der Nähe des Brennpunkts sitzt).

Gruß
Helmut
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Zitat von Daniel_Martins:
Hallo Markus,

Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Aus der Nichtbeantwortung meiner Fragestellungen an dich schließe ich, dass du auf besagtem Bereich (Laser) nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügst um den Kunden entsprechend fundiert belehren zu können, in meinem Augen bist du damit nicht berechtigt Produkte, welche ein solches Gefahrenpotential bergen, zu verkaufen.

Schöne Grüße
Daniel Martins
Hallo Daniel,

wieso kaufst du nicht einen Laser bei MLudes?
Markus hat doch bereits gesagt, daß du die Fragen dann als Kunde entsprechend beantwortet kriegst.

Wieso sollte dir Markus hier deine Fragen beantworten, wenn du eh schon mitgeteilt hast, daß du keinen Laser willst?

Gruß
Helmut
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo zusammen

Markus Ludes hat eine interessante Frage aufgeworfen, nämlich: "..was glaubst du wo passieren mehr Augenverletzungen?"

Das erinnert mich an den Besuch von vorletzter Woche beim Institut für Physik (ich sag jetzt nich wo ;-)). Da gibst die schönen Totenkopfschädel aussen an den Türen der Labors bei denen die Augen so schön blinken. Tritt man ein wird auf der optischen Bank gewerkelt wie wenn nix ist. Schraubendreher und Sechskantschlüssel reflektieren wie blöd, Hände (klaro, keine Augen) im Strahlengang, die ab und zu Fluchworte hervorrufen usw. Aber NIE sehe ich einen dieser Typen auch nur eine Sicherheitsbrille auf seiner Nase tragen. Und wir habens hier mit Lasern zu tun die eine Leistung von (O-ton Kunde) "wenigen hundert MW/cm^2" haben.
Nur dass mir jetzt keiner kommt... auch ich werkle ab und zu mit 488/405nm Laser (Coherent/Melles Griot) rum die 200mW (nicht MW) Leistung haben. Und wenn ich die Laserbox einstelle, kommt mir der Kunde blöd daher und frotzelt was von "sieht cool aus - deine Brille" - und sein Lächeln spricht Bände.

Gretchenfrage: Wo passieren nun mehr Unfälle mit Lasern?

Nachdenklicher Gruss

Alexander
 
Gegenfrage zur "Bleistiftantwort":

1. wieviele Bleistifte gibt es in Schulen ?
2. wieviele Laser gibt es "draussen" ?

x.: ein Golf verursacht mehr Auffahrunfälle als ein Ferrari! Warum? - Eben! - Weil es mehr Golf`s gibt denn Ferrari`s.

Dein Vergleich, Markus, hinkt. Es scheint der Versuch zu sein, vom Thema abzuweichen und das gesamte Thema "weichzureden". So kann ich das nicht abnehmen.

Aber jeder konnte sich aus der Diskussion seinen Teil herauslesen und sollte danach handeln. Leider wird es immer wieder Spinner geben, die damit auf Teleskoptreffen rumfummeln. Wird sich nicht vermeiden lassen. Aber wir werden sie einfach rausschmeißen, Punkt.

CS
Winfried
 
Hallo Markus,

Ich hoffe, dass du weißt, dass sich meine Kritik ausschließlich auf den hier thematisierten Bereich (Laser) bezieht und nur auf diesen Bereich, deine fachliche Kompetenz in anderen Bereichen ist bekannt und wird geschätzt.
Sorry wenn ich mich von Dir nicht verpflichtet fühle zu sagen und zu schreiben was ich weiss und was nicht. Natürlich darfst du daraus deinen eigenen Schluß ziehen.

Aber sicherlich kannst du mir mal ne schöne Geschichte erzählen welches Gafahrenpotential ein Bleistift in den Fingern eines 6 Jährigen in der Schule besitzt , ich lehne mich jetzt zurück und erwarte gedultig deinen Aufsatz ....

Frage : was glaubst du wo passieren mehr Augenverletzungen ? In der Schule beim Einsatz eines Bleistiftes oder draussen bei der Nutzung eines Laserpointers ?

Ich will nichts verschönigen, aber morgen kommt jemand der mir erzählt diese Schuhe darf ich nicht kaufen, da ich davon Gelenkschäden bekomme und Sie keine CE Norm besitzen.

Wie bei allem sind wir voll Haftungsfähig, ganz egal was wir mit was anstellen, dabei spielt es keine Rolle mit welchem Gegenstand ich jemand verletze. Treibe ich Unfug mit einem Feuerzeug, einer Heckenschere, einem Fahrrad, einem Besen etc. bin ich genauso dran, als wenn ich Unfug mit einem Pointer treibe.
Richtig, es obliegt ganz und allein mir, welche Schlussfolgerungen ich ziehe, aber auf Laser bezogen hast du bisher ziemlich gut bewiesen , wie auch wieder mit obigem unzutreffenden Vergleich, wie verharmlosend du mit dieser ernsthaften Angelegenheit umgehst.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich :biggrin: :biggrin:
So streiche doch zumindest den 40mW Laser aus dem Programm, dann ist schon einiges gewonnen.
Ich glaube jeder weiss was er mit was anstellen kann ,
Eben das weiß nicht jeder und du durch den Verkauf und mangelnde Sicherheitshinweise offenbar auch nicht, zumindest erweckt es manchmal den Anschein.
Es gibt einen guten Grund weshalb es Waffengesetze gibt, man kann sich nicht darauf verlassen, dass jeder weiß wie gefährlich die Gerätschaften sind und entsprechend mit diesen umgeht.
Ein Laser lässt sich zwar schwer (bis gar nicht) mit einer Schusswaffe vergleichen, birgt aber im Gegensatz zu jenen ein Risiko, welches gerade nicht für jedermann ersichtlich ist, darin besteht die eigentliche Gefahr.
Dieser Diskussion ier entnehme ich vor allem eines, es gibt noch ausreichend Schreiberlinge die der Meinung sind, wir sollten noch deutlich mehr bevormundet werden und unserer Verantwortung komplett entzogen werden, also zurück ins Kindesalter transferiert werden
Wenn du nach dieser Diskussion ausschließlich zu diesem Schluss gekommen bist, dann tut es mir Leid, ein bisschen mehr Sensibilität für dieses ernsthafte Thema wäre wünschenswert.
Und noch was, bevor du weiterhin mit irreführenden, aus der Luft gegriffenen und in gefährlicher Weise verharmlosenden Vergleichen um dich wirfst, um die von Lasern höherer Leistungsklasse (wie du sie im Sortiment hast) bei unsachgemäßem Umgang ausgehenden Gefahren schönzureden und durch eine Konzentration auf die Regelungsfanatiker, Bevormunder ect.. versuchst vom eigentlichen Thema abzuweichen (den unzureichenden Sicherheitshinweisen in deiner Werbeanzeige), solltest du lieber eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten machen, dann kann sich niemand mehr beschweren.
Da du das aber mit Sicherheit nicht tun wirst, wäre der Sache bereits gedient, wenn du in die Bewerbung deiner Laser entsprechende Hinweise wie die Klassifizierung, DIN Vorschriften, allg. Sicherheitshinweise beim Betrieb usw.. angeben würdest.

Dann wird sich niemand mehr daran stören, korrekte Hinweise (auch wenn diese vielleicht nicht soooo profitfördernd sind) auch auf die unschönen Seiten eines Artikels, lassen auf ein faires und vor allem seriöses Angebot schließen und wer sich dann noch aufregt, der ist ja nicht gezwungen einen Laser zu kaufen.
Um mehr geht es eigentlich gar nicht, wenn du die entsprechenden Hinweise auch in deine Webpräsenz aufnimmst, dann liegen die nötigen Informationen vor und wer kaufen will der kauft, wer nicht will, der eben nicht.

Ich halte dies für eine gute Lösung, somit sollte allen Parteien gedient sein.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Hallo Daniel,
dein Schlußwort finde ich gut und werde ich auch sofort umsetzen, danke
 
Also Leute ,

APM beschließt hiermit nach dem Abverkauf der letzten lagernden Pointer die wir mit entsprechenem Gefahrentext auf unserer Seite versehen haben, die Lieferung von solchen einzustellen.

Ich sehe aus der Praxis einen Sinn in der Nutzung für Sternwartenführer , gebe aber den Gegenern recht, das die Gefahr einer Missnutzung nicht unerheblich sein kann.

Zum Jahresende muß auch ich mal Einsicht zeigen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Markus,

Gratulation :applaus: :applaus: :respekt2: :super:
zu diesem Beschluss, alle Achtung, dass hätte ich beim besten Willen nicht erwartet.

Es freut mich sehr dies zu erfahren.
Es beweist, dass es doch noch seriöse Händler gibt die anfallende Beschwerden ernst nehmen und etwas auf sich halten sowie vor allem auch bereit sind etwas zu tun.
Auch wenn ich nicht gefordert habe, dass du den Verkauf einstellst, entsprechende Warnhinweise hätten es auch getan, so bist du mit deinem Entschluss im positiven Sinne übers Ziel hinausgeschossen und hast mit Sicherheit auch ein paar Sternfreunde vor unangenehmen Bekanntschaften bewahrt. Das ist Verantwortungsbewusstsein an der richtigen Stelle!
Meinen größten :respekt2: :respekt:

Schöne Grüße
Daniel Martins

Edit: Ich hoffe, dass zumindest ein bisschen klar war, dass sich meine Kritik (und Vorwürfe) ausschließlich auf diesen Bereich (Bewerbung v. Lasern) bezogen hat und nicht auf deine Person, deine Kenntnisse in anderen Gebieten etc., dazu habe ich nämlich auch kein Recht, niemand wird gerne als ganzes kritisiert.

 
Hallo zusammen,

ein bißchen OT noch was Amüsantes zum guten Schluß:
Es gibt noch viel zu tun in Global Absurdistan ;) - am Wochenende habe ich auf der Celestron-US-Homepage nicht nur gestaunt über ein ganz neues Werbeargument für Plastik-Refraktörchen ...

"SkyScout Scope 90 - Features - General - Designed with non-magnetic materials that do not to interfere with the SkyScout sensors"

... aber guggt dann mal weiter unten unter "Empfohlenes Zubehör" :biggrin: :
"Green Laser Optical Kit (Class 3R)" (noch ohne Halterung) ... da "fehlt" jetzt zum Multimedia-Scope (c) also, neben der von Drittanbietern schon lieferbaren(!) SkyScout-GL-Halterung, nur noch ein anschließbarer Soundverstärker mit illuminiertem Subwoofer im Stativ, natürlich mit programmierbar tanzenden Sternen im Scope - aber schön weit weg vom "magnetinterferenzempfindlichen" SkyScout ...

Absurdistanische Grüße+cs,
Dietmar
 
Daniel

deine Kritik betreff Wissen um die Laser in Ehren , aber ich habe mit dem studierten Physiker Howie Glatter und dem Laserschutzbeauftragen Prof. Dr. Löffler Mang ( Physics ) der HTW Saarbrücken, 2 ausgezeichnete Berater zur Seite und Prof. Löffler Mang bot sich mir ( als unser Kunde dieser Pointer) stets an, als Laserschutzbeauftragter zur Seite zu stehen.

Deine Fragen zu beantworten währe gar kein Problem gewesen, aber darum geht hier nicht.

Ich versuche meinen Teil zur Weltverbesserung beizutragen und beende damit für uns dieser Laserkapitel mit dem Abverkauf
 
Hallo Markus,

Na wenn das so ist, dann hast du eine äußerst kompetente Beratung zur Verfügung. Das habe ich natürlich nicht wissen können, weshalb ich in Zukunft immer (nicht nur auf dich bezogen) vorher fragen werde (man lernt eben nie aus).

Eine Kritik in einem öffentlichen Forum, also auch eine Richtigstellung in einem öffentlichen Forum:

Solltest du dich, bzw. du dein Unternehmen etc.. durch eine von mir getätigte, vielleicht nicht den Tatsachen entsprechende Aussage, ungerecht behandelt fühlen, so bitte ich dich hiermit offiziell um Verzeihung, denn Rufschädigung war und ist nicht mein Ziel.
Link zur Grafik: http://www.smileygarden.de/smilie/Schilder/tml-001.gif
Dies als kleine Richtigstellung, welche von deiner Seite hoffentlich auf Akzeptanz stoßen wird.

Schöne Grüße
Daniel Martins

Edit: Was die Fragen betrifft, ich habe nicht damit gerechnet, dass du sie beantwortest und nun bin ich auch der Auffassung, dass ihre Beantwortung für dich auch kein Problem darstellt, nur denke ich, dass sie gezeigt haben was im (seltenen) Falle des Falles von einem nervigen Kunden zu erwarten sein könnte.
 
Hi Daniel

Danke!

Ist aber nicht Notwendig gewesen, auch ich Lerne noch dazu und bin dir für diese Diskussion dankbar , die einem mal zu etwas mehr Nachdenken angeregt hat.

Das Ergebniss zählt und dazu hast du mit großer Teilnahme beigetragen
 
Congrats!

Erste Erfolge zeichnen sich ab. Nun sollten die anderen (Händler) nachziehen und wir haben alle ein klein wenig gegen die Lichtverschmutzung unternommen.
Danke an alle

Winfried
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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