Was/wo ist der dunkelste Ort Deutschlands

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Kranzundkrone

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Hallo Stargazer,

Ich habe mich gefragt, wo in Deutschland der dunkelste Ort ist, um möglichst viel vom Nachthimmel sehen zu können. Wisst ihr da etwas zu? Ich habe was von Sternenparks in Brandenburg gelesen, habe aber das Gefühl, dass es sicher noch dunklere Orte im Land gibt.

Danke!
 
Ich hätte tatsächlich auch gesagt, dass es der Sternenpark Westhavelland ist. Zumindest findet man hier auf den Lichtverschmutzungskarten die großflächigsten Bereiche, die ohne nennenswerte Lichtverschmutzung sind. Persönlich bin ich da aber leider noch nicht gewesen, aber Andere können da sicherlich genauer berichten :giggle:
 
Kommt drauf an, welchen Aufwand du betreiben willst. Helgoland Düne ist mit Sicherheit sehr sehr dunkel, und auch im Steinernen Meer gibt es nur wenig Lichtverschmutzung. Aber wer mag schon sein 8-Zoll-Dobson ins Hochgebirge schleppen?
 
Es gibt in der nähe von Stuttgart den Sternenpark Schwäbische alb, sowie den Nationalpark eifel. Auf Goolge findet man deren Websites, beim Sternenpark Schwäbische alb sogar eine Karte mit beobachtungs punkten.
 
Kommt drauf an, welchen Aufwand du betreiben willst. Helgoland Düne ist mit Sicherheit sehr sehr dunkel, und auch im Steinernen Meer gibt es nur wenig Lichtverschmutzung. Aber wer mag schon sein 8-Zoll-Dobson ins Hochgebirge schleppen?
Hi,

auf Helgoland steht doch ein Leuchtturm, der hat mich bislang abgeschreckt. Hat jemand Erfahrung wie störend der tatsächlich ist?

Gruß, Gerd
 
Helgoland ist ein Blz.5s Feuer, also wenn Du weniger als 5sec belichtetest, dann sollte das gehen :ROFLMAO: (kleiner Scherz als Segler.... musste sein)...

Ansonsten habe ich dunklen Himmel in manchen Gegenden in Mecklenburg gesehen, in der Seenplatte. Aber eher am nördlichen Rand, da im Süden Berlin schon heftig "strahlt"...

Gruß,
Skipper Ernie
 
Hallo,

es gibt viele noch recht brauchbare, bis gute Standorte in Deutschland. Früher hätte ich mich da auch einfach hingestellt, aber inzwischen habe ich mitbekommen, dass es alles andere als leicht ist auch die Erlaubnis zu bekommen dort auch zu beobachten. Ab einfachsten ist es wohl tatsächlich, wenn die Fläche auf einem privaten Grundstück liegt. Was dann nicht mehr so leicht ist, ist herauszubekommen wem genau das Stück Land gehört. Hat man den Besitzer aber erst mal herausgefunden steht ist Wahrscheinlichkeit recht hoch ihn in einem freundlichen Gespräch zu überreden auf seinem Grundstück zu beobachten zu dürfen.
Ganz mies ist es aber mit öffentlichen Flächen. Selbst ein einfacher Parkplatz kann sich als ziemliche Kostenfalle herausstellen, denn man darf da zwar bis zu zehn Stunden im PKW schlafen um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen, aber wehe man stellt irgendetwas auf den Parkplatz, egal ob Campingstuhl oder Fernrohr. Das ist in Deutschland dann eine kostenpflichtige Sondernutzung. Mit etwas Glück dulden das die Damen und Herren von der Ordnungsmacht, aber es kann auch ganz anders ausgehen.
Richtig übel ist es, wenn man in der freien Landschaft beobachten oder fotografieren will, dafür braucht es nämlich eine Genehmigung. Schon eine Antwort auf eine Anfrage zu bekommen ist gar nicht so leicht, denn da gehen die entsprechenden Stellen, jenseits einer automatisierten Eingangbestätigung, wohl sehr gerne auf Tauchstation und simulieren ein schwarzes Loch. Das kenne ich aber schon von meinen Aktionen gegen Skybeamer.
Antwortet aber doch jemand, dann heißt das noch gar nichts. Den Fall hatte ich heute erst. Da versuchte man mich in einen anderen Landkreis "abzuschieben" und mir einen deutlich schlechteren Standort schmackhaft zu machen. Und das obwohl es sich nicht um eine geschützte Fläche handelt. Mein Eindruck ist, dass man für alles und nichts in diesem Land inzwischen eine Genehmigung braucht, was aber längst nicht heißt, dass es für einen Privatmenschen überhaupt möglich ist so eine Genehmigung zu erhalten ...
Ganz ehrlich, ich überlege inzwischen ernsthaft auf jegliche Genehmigung zu sch ... flatulieren und einige Aktionen einfach so durchzuziehen.

Mein Tipp für die weniger riskofreudigen Astrofreunde wäre ein Blick nach Österreich. Da ist zwar auch sehr viel verboten, aber ein Blick in die Gesetze und Verordnungen der Länder zeigt einige kleine Lücken die man, dank der für Bergsteiger gelassenen Freiheiten, ausnutzen kann.


MfG

Rainmaker
 
Ganz ehrlich ... ich hätte nicht im Traum daran gedacht mir eine Genehmigung einzuholen, wenn ich mich in einem als Sternenpark deklariertem Gebiet an einen für meine Begriffe öffentlichen Weg stelle ... noch dazu zu einer Tageszeit zu der man ohnehin kein Hindernis darstellt. Das finde ich absolut Übertrieben und würde es da persönlich auch drauf ankommen lassen. Nichts was ein ruhiges und freundliches Gespräch nicht lösen könnte, wenn es dazu kommen sollte. Wenn man ein Blick durchs Teleskop als erste Handlung des Entgegenkommens anbietet ist auch sicherlich schonmal eine friedliche Grundlage geschaffen :)
 
Hallo Felix,

so naiv war ich auch mal. Sorry, ist nicht bös gemeint. Schau dir mal auf folgender Karte die Umgegend von Gülpe an.


Da gibt es ein Naturschutzgebiet und sogar ein Biosphärenreservat. Nehmen wir mal an Du hältst dich nachts dort längere Zeit auf, das kann dir ganz schnell als Wildcampen ausgelegt werden. Solltest Du eine Unterlage auf dem Boden ausbreiten bist Du ohnehin gleich fällig. Im Naturschutzgebiet ist das eine sehr teure Ordnungswidrigkeit, im Biosphärenreservat dürfte es ähnlich laufen wie im Nationalpark, nämlich nach den Strafgesetzbuch. Da nützt dir dann leider auch kein ruhiges und freundliches Gespräch mehr, leider. An solchen Orten braucht man leider eine Genehmigung und die scheint es für Normalbürger nicht zu geben. Vom Aufwand möchte ich erst gar nicht reden.

Ganz ehrlich, bis vor kurzer Zeit habe ich es auch nicht geglaubt das die Bürokratie hier so frei dreht. Wir wollen nachts schließlich keine Party machen, sondern still, unauffällig und ungestört unserem Hobby nachgehen. Das scheint aber so nicht mehr vorgesehen zu sein.


MfG

Rainmaker
 
Hallo!
Ganz ehrlich, bis vor kurzer Zeit habe ich es auch nicht geglaubt das die Bürokratie hier so frei dreht.
Das ist anderswo aber auch so. In Nationalparks in den USA z.B. gelten überall andere Regeln was das Übernachten in und in der Nähe des Fahrzeugs angeht. Fast nirgends ist es dort erlaubt, sein Auto irgendwo anders als auf einem der ausgewiesenen „campgrounds“ über Nacht stehen zu lassen. Nicht viel anders als bei uns.

Grüße
Maximilian
 
Mein Tipp für die weniger riskofreudigen Astrofreunde wäre ein Blick nach Österreich.
Tatsächlich ist hier die Ausübung des Hobbys "Astronomie" auch in Corona-Ausgangssperr-Zeiten erlaubt, wie ich in einem mail-Wechsel mit dem Bundesministerium erfahren durfte (ich fragte wegen Hobby, Sternwartenutzung und Missachtung des Ausgangssperre). Sie scheinen verstanden zu haben, dass Astronomie vorwiegend in der Nacht stattfinden muss und da gilt der Paragraph der Zulässigkeit eines Aufenthalts im Freien wenn es der persönlichen Entspannung dient.

Natürlich sind "Versammlungen" dadurch auch nicht zulässig, aber es genügt ja schon mal, dass man das derzeit allein oder zu zweit darf.

Sonst habe ich keine schlechte Erfahrung hier gemacht, einmal kam die Polizei, weil ich irgendwo auf einem privaten Feld stand und die guckte dann mit mir durch das Fernrohr, auf Parkplätzen bin ich bislang jedenfalls nie verjagt worden. Allerdings stand ich mal auf einem Feld, was mir vom Eigentümer erlaubt worden war, doch kam ein anderer Grundstücksbesitzer und zickte rum, weil die ZUFAHRT zu dem Grundstück eine Privatstraße war und ich als Nicht-Grundstücksbesitzer die nicht benutzen darf. Ist so, auch hier in Ö scheuen manche genau hin. Ich mache also die Straße kaputt, wenn ich einmal im Monat dort rauf fahre, etwa 200m. Er wollte auch kein Geld, um Schotter für "seine" Straße zu besorgen, wenn ich sie ruiniere. Also Hubschrauber kaufen und abseilen. Das ginge.

Einmal dachte ich, es wäre eine gute Idee, auf meinen Bus "Landvermessung" oder "Astronomisches Institut für Atmosphärenforschung" oder sonstwas Sinn- oder Unsinniges draufzuschreiben, das man irgendwie schwer versteht aber wichtig klingt, und wenn jemand kommt und fragt, was ich hier mache, zeige ich auf mein Fernrohr und sage, ich vermesse die Atmosphäre im Zuge der Pandemieforschung (oder was auch immer) - wäre interessant, ob da jemand dagegenhält... :coffee:

However. Ich finde es schade, dass hier keine Ausnahmen gemacht werden. Hobby-Astronomen haben keine Lobby im Staat, und so werden wir zusammen mit Wegelagerern und Wildcampern nachts gleich mitverboten, obgleich wir nicht campen, nur weil wir ein Teleskop samt Sessel stehen haben. Hier konnten sich in D (oder auch hier) mal alle zusammentun und die Gesetzgeber aufklären.

ABER: was dann kommt, ist auch klar: jeder Wildcamper kauft beim Wolfi ein Fernrohr um 300 Euro und legt ein Kabel in sein Wohnmobil, und wenn jemand kommt, sagen sie, sie sind ja Astronomen und gut is. Also? Eine Prüfung machen? Astro-Schein statt Jagdschein? Hilft das dann? Wenig, denn auch die größten Pappnasen haben ihr Küstenpatent, ihren Führerschein und sind in zig Vereinen.

Die Lösung: wahrscheinlich keine. Weil die Leute immer ihren Vorteil suchen, und somit muss immer gleich alles für alle verboten werden. Man gönnt doch dem Nachbarn nicht, was man nicht selber dürfte. Entweder dürfen alle, oder keiner. :coffee:

lg
Niki
 
Hallo Max,

es gibt da nur einen winzigen Unterschied. Dort gibt es in den Einrichtungen wenigstens Campgrounds, hier gibt es das noch nicht mal. Was das nicht viel anders als bei uns betrifft, so bitte ich dich doch einfach mal bei einer unteren Naturschutzbehörde zu melden und um eine Erlaubnis zu bitten, dann wirst Du ganz schnell feststellen, dass dort so einiges anders läuft als bei uns. Allein schon ein Blick nach Österreich reicht schon um zu erkennen, dass da auch trotz vieler Regeln einiges anders läuft als bei uns. Hier sind wir schon sehr nah an der Situation, dass man es illegal macht oder knicken kann.

So und hier noch kurz mal die Verordnungen, bzw. Gesetze für die Flächen die es in Gülpe betrifft:


Im Prinzip bedeutet das was dort steht, dass man jegliche kurzfristige Aktion außerhalb eines privaten Grundstücks, was aber nicht Teil der aufgeführten Flächen sein darf, dort komplett knicken kann. So viel zum Wert eines solchen Sternenparks. Klar, wer dort Zimmer oder Ferienwohnungen wird es toll finden, aber für den großen Rest der Sternfreunde ist der Wert eines solchen Gebietes doch sehr eingeschränkt.


MfG

Rainmaker
 
Neue Geschäftsidee: statt Campingplätzen Astro-Camps eröffnen. Crowdfunding und Hilfe eines Maklers, sowie der Astro-Gemeinde, eventuell Sponsoring von Gemeinden, die dann eine kleine Attraktivität haben. Wäre sicher nicht unerfolgreich.

Andererseits: hier gab es Widerstand der Dorfgemeinschaft, dass am Rande ihres Ortes nachts fremde Leute kommen und dort herumstehen und dann beim Wegfahren Lärm machen... nur der Dorfwirt war begeistert. Mittlerweile hat der auch schon geschlossen. Pleite. Wir sind einfach zu viele Menschen auf diesem Planeten und jeder Fitzen Grad gehört jemandem, nur nicht mir / uns.

Ein Luxus-Hobby für Grundbesitzer wird das zusehends werden... :(

lg
Niki
 
Hallo!
So und hier noch kurz mal die Verordnungen, bzw. Gesetze für die Flächen die es in Gülpe betrifft:


In dem dritten Link finde ich gar nichts, was einer Beobachtung von einem öffentlichen Weg aus im Wege stände und bei den beiden ersten Links ist es eigentlich nur das Wort „lagern“, welches einer juristisches Klärung bedarf.

Grüße
Maximilian
 
Hallo!


In dem dritten Link finde ich gar nichts, was einer Beobachtung von einem öffentlichen Weg aus im Wege stände und bei den beiden ersten Links ist es eigentlich nur das Wort „lagern“, welches einer juristisches Klärung bedarf.

Grüße
Maximilian
Stimmt, ich finde auch nichts, was dagegen spricht, auf einem öffentlichen Weg durch sein Teleskop zu gucken. Natürlich darf man mit dem Auto nur dort fahren und parken, wo es erlaubt ist. Aber das ist ja generell so.
 
Ich habe mich gefragt, wo in Deutschland der dunkelste Ort ist, um möglichst viel vom Nachthimmel sehen zu können.
Um noch einmal auf die Eingangsfrage zurückzukommen...

Bei mir Zuhause auf der Terrasse... viel dunkler geht es nur, wenn ich ca. 10 Minuten Fußmarsch mache. Aber wegen der paar Zehntel Magnituden habe ich das noch nie gemacht. Der Ort in dem ich wohne liegt in einem flachen Tal. Die nächsten Großstädte sind mindestens 80km entfernt und das Tal schirmt alles Licht von den umliegenden Ortschaften ab.
Ich komme durch Sport, Hobby und Fotografie viel in der Welt herum. Durch den Sport auch an extrem abgelegene Gebiete. Das Dunkelste, was ich je gemessen habe, war in der kasachischen Steppe. Dort ist in hunderten Kilometern keine Ortschaft zu sehen.
Aber- ein Wort sagt mehr als tausend Bilder... ich habe mal ein paar Bilder angehängt :)

DSC_5184.JPG

Richtung Ost-West 14mm F2,8 1600ASA 30"
stellarium-010.jpg


DSC_5182.JPG

Richtung West - Ost 14mm F2,8 1600ASA 30"
stellarium-011.jpg


Gruß *entfernt*
 
Hallo,

@ Niki,

eigentlich ist es noch schlimmer. Früher galt, es ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist. Heute ist eigentlich alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Ich habe das auch sehr schön mit meinem Multikopter erlebt. Es gibt bei dem Betrieb dieser Geräte inzwischen derart viele Bedingungen einzuhalten, dass es mir trotz ländlicher Umgebung nicht mehr möglich ist das Ding aufsteigen zu lassen ohne gegen eine der vielen Regeln zu verstoßen. Man hat zwar eigentlich noch das Recht, kann es aber nicht mehr wahrnehmen. Man könnte glatt glauben ,da versuche jemand Frösche zu kochen ...

@ Maximilian,
die Bedeutung von Lagern ist längst geklärt und leider nicht in einer Form, dass die Amateurastronomie nicht darunter fallen würde. Du kannst das auch leicht selbst herausfinden, wenn du mal kurz Tante Google befragst. Was die Nutzung von öffentlichen Wegen zur Beobachtung betrifft, so ist das natürlich nicht in den genannten Verordnungen und dem Gesetz geregelt, weil, Du ahnst es sicherlich, es dafür die jeweiligen Landesgesetze zur Straßennutzung gibt. Die kannst du auch googlen, aber auch die haben kein Schlupfloch, welches die astronomische Beobachtung ermöglichen würde. Stichwort Sondernutzung.


MfG

Rainmaker
 
Hallo!
@ Maximilian,
die Bedeutung von Lagern ist längst geklärt und leider nicht in einer Form, dass die Amateurastronomie nicht darunter fallen würde. Du kannst das auch leicht selbst herausfinden, wenn du mal kurz Tante Google befragst.
Gerade wenn ich Google befrage scheint da gar nicht so viel geklärt zu sein. Da gibt es viele Diskussionen ohne klares Ergebnis und etliche Österreichische Seiten, wo es wohl dieselben Probleme damit gibt wie hier - also wirklich keine Rede von „das ist alles anderswo besser“.

Das Problem sind hier, so wie überall im Leben, die paar rücksichtslosen Ar***löcher, die mit ihrem Verhalten den Gesetzgeber überhaupt erst auf den Plan rufen. Und der muss dann leider Gesetze erlassen, die für alle gelten.

Grüße
Maximilian
 
Hallo,

@ Maximilian,
komisch, bei mir taucht unter dem ersten Link der Suchmaschine ein Text auf der die Bedeutung des Wortes lagern aus der Sicht eines Verwaltungegerichtes erklärt. Egal, ich habe hier übrigens auch nicht gesagt anders wo ist alles besser. Du ließt hier nur was Du sehen möchtest. Ich schrieb: "Da ist zwar auch sehr viel verboten, aber ein Blick in die Gesetze und Verordnungen der Länder zeigt einige kleine Lücken die man, dank der für Bergsteiger gelassenen Freiheiten, ausnutzen kann". Das ist inhaltlich etwas ganz anderes und wenn Du dich mit den dortigen Gesetzen und Verordnungen der Länder auch nur minimal beschäftigt hättest wüstest du worauf ich anspiele.
Die oft gemachte Behauptung der Staat reagiere ja mit seinen Gesetzen nur auf die bösen Bürger die sich an keine Regeln halten wollen ist etwas arg einfach um nicht falsch zu sagen. Es gab bisher nie eine große Bewegung die den Wald, das Moor oder das Gebirge in eine Partyhölle verwandelt hätte. Es mag früher einige wenige Fälle gegeben haben, aber es war nie nennenswert, da allein das Material aus so einer Aktion nie eine besonders angenehme Angelegenheit gemacht hätte. Man hat einfach im Bestreben den bestmöglichen Schutz zu erzielen ein Bündel an Maximalmaßnahmen beschlossen, dass danach in alle folgenden Gesetze und Verordnungen diffundiert ist. Große Gegenwehr gab es ja auch nie ...

@ Widukind,
Ließ noch ein klein wenig weiter, dann stößt Du sehr schnell auf Seiten wo dir klar wird, dass es eben genau nicht so ist wie auf der von dir verlinkten Seite geschildert. Wir haben hier halt kein Jedermannrecht wie in den skandinavischen Ländern, hier ist alles geregelt. Scheint etwas nicht geregelt zu sein, dann dann hast Du mit Sicherheit etwas übersehen. Das Stichwort Wald ist da übrigens kein schlechtes ...


MfG

Rainmaker
 
... Wir haben hier halt kein Jedermannrecht wie in den skandinavischen Ländern, hier ist alles geregelt. Scheint etwas nicht geregelt zu sein, dann dann hast Du mit Sicherheit etwas übersehen. Das Stichwort Wald ist da übrigens kein schlechtes ...
...
Natürlich ist alles geregelt. Aber ich würde nur gerne wissen, wo geregelt ist, dass man (außerhalb von Schutzgebieten) sich nicht auf einen Klappstuhl oder Rollator setzen darf auf einem öffentlichen Fußweg?
Lagern z.B. ist im deutschen Wald grundsätzlich erlaubt. Quelle: WALDWISSEN - Verhalten im Wald - Waldknigge - Waldknigge
 
Hallo Widukind,

alles was die Straßennutzung betrifft ist in den Landesgesetzen zur Straßennutzung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Also einfach mal ein Suchmaschine anwerfen.
Lagern ist nicht grundsätzlich erlaubt, das ist ein Fehlschluss. Nach dem §14 Bundeswaldgesetz gibt es ein Recht ihn zur Erholung zu betreten, das ist eine ganz andere Nummer. Alles weitere regelt der Besitzer, also Land, Gemeinden, Privatleute, Kirchen, Firmen. Sie können es gestatten, müssen es aber nicht. Einfach mal so im Wald übernachten kann also im schlimmsten Fall ziemlich teuer werden.


MfG

Rainmaker
 
Hallo Widukind,

alles was die Straßennutzung betrifft ist in den Landesgesetzen zur Straßennutzung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Also einfach mal ein Suchmaschine anwerfen.
Lagern ist nicht grundsätzlich erlaubt, das ist ein Fehlschluss. Nach dem §14 Bundeswaldgesetz gibt es ein Recht ihn zur Erholung zu betreten, das ist eine ganz andere Nummer. Alles weitere regelt der Besitzer, also Land, Gemeinden, Privatleute, Kirchen, Firmen. Sie können es gestatten, müssen es aber nicht. Einfach mal so im Wald übernachten kann also im schlimmsten Fall ziemlich teuer werden.


MfG

Rainmaker
Du bist also der Meinung, dass die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hier Blödsinn erzählt?
 
Hallo,

nein , es ist nur e i n dunkles Gebiet unter vielen in Brandenburg . Vereinzelt erreicht man an die SQML 21,7 , ganz abhängig von der Wetterlage, Mond , Sonne , und und und .
Ich hatte letztes Jahr im April einen Spitzenwert von 21,85 gemessen , bei sehr windigen klaren Nachthimmel , also keine Feutigkeit , kein Staub in der Atmosphäre .

Guten Himmel gibt es auch bei Magdeburg , Feldberger Seenplatte , Gebiet alles über Rheinsberg (Canow) , der große Übeungsplatz westlich von Flecken Zechlin , Jesnick , Müritz , .....

Seit zwei Jahren ist die Lichtverschmutzung auch in Brandenburg höher geworden , wie eben auch überall , das man den Bedingungen wie vor 10 Jahren, wie der eben ausgeschrieben wurde , nicht mehr erreicht . Da ich jeden fotografischen Abend messe schreibe ich aus der Praxis .

Jetzt am Freitag zu Samstag war ich wieder dort und kann nur immerwieder mit den Kopf schütteln wie hoch doch eigendlich die Berliner Lichtglocke strahlt . Das geht schon ordentlich hoch bis auf 15° , vielleicht noch höher und das bei 70-80km Entfernung . Da mußt du so rausfahren und dich postieren , dass du Städte immerschön weg hast aus aus SO bis SW .

Es ist verboten bis Juni sich auf/in Schutzgebiete aufzuhalten wegen der Vogelbrut im Sternpark Westhavelland .
 
Zuletzt bearbeitet:
Früher galt, es ist alles erlaubt was nicht explizit verboten ist. Heute ist eigentlich alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.
Früher hat man aber auch noch mehr miteinander geredet und Dinge geklärt. Heute rennt jeder gleich mit seinen 3 Rechtsschutzversicherungen zu 5 Anwälten und findet das Haar in der Suppe, was den anderen - und in diesem Fall meist die Versicherung des anderen - blechen lässt. Wird das in der Summe zu viel, denn die Versicherer wollen ja Geld verdienen, machen diese mit ihren Lobbys der Politik Druck, um entsprechende Vorschriften nach vorne zu bringen. Bestes Beispiel E-Pedelecs, die jetzt mit Motorradhelm gefahren werden müssen und nicht mehr auf Radwegen fahren dürfen.

Zu mir muss ich sagen, ich wurde noch nie in irgend einer Form behelligt am Teleskop sondern eher interessiert ausgefragt. Da unser Hobby ein recht sympathisches Hobby für Außenstehende zu sein scheint, würde ich es auch weiterhin so tun und mich einfach irgendwo hinstellen.

Da ich ein mündiger Bürger bin - auch wenn man mir das seitens der Politik immer weniger zutraut - hinterlasse ich auch keinen Müll in der Natur und sehe zu, dass mein Kommen und Verschwinden ohne viel TamTam passiert.
 
Zwischen Magdeburg und Brandenburg an der Havel . Die Stelle und den Weg mit deinem Vehikel mußt du dir schon selber aussuchen . Nur Vorsicht vor dem der die Jagt als Hobby betreibt , der denkt er hat all das Lande eh für sich und ist daher wenig interessiert an unsen Hobby . Mit dem Förster beginnt die Unterhaltung und endet meist mit - machts gut Alter .
 
Hallo,

@ Widukind,
Du kannst hier gern ein Autoritätsargument bringen, aber das bringt leider gar nichts und wenn Du es unbedingt hören möchtest, dann sage ich dir auch, dass vereinfachte Darstellung auf deren Seite "Blödsinn" ist. Die Begründung habe ich dir eigentlich auch schon gegeben, denn letztendlich gibt es keine allgemeine Erlaubnis. Was erlaubt ist ergibt sich durch das Bundeswaldgesetz, die Landesgesetze und Forstbestimmungen und das was die Besitzer der Flächen gestatten.

So und jetzt kannst du mir mal erklären, was eine Übernachtung oder ein Lagern im Wald mit Astronomie zu tun haben, schließlich findet diese doch eher auf den Freiflächen statt.

@ Simon,
das die Politik den Bürger scheinbar immer weniger für mündig hält würde ich nicht unbedingt behaupten, schließlich wuchert die Regelungswut ja wild und nicht gerichtet. ;)
Die Sache über den Müll unterschreibe ich aber sofort. Müll zu hinterlassen ist absolut inakzeptabel. Ich würde sogar so weit gehen, dass man sich in der freien Natur komplett unauffällig benehmen sollte, was Lärm, Licht und andere Emissionen sowie Flurschäden angeht. Andere wollen schließlich an dem Platz sicherlich auch noch die Landschaft genießen. In den Alpen habe ich sogar für die übelsten Fälle noch eine Flasche und einen wasserdichten und reißfesten Beutel dabei.

@ André,
Jäger sind ein ganz finsteres Kapitel. Auf den Schießständen erzählt man sich schon üble Geschichten und in der freien Natur möchte ich denen keineswegs begegnen. Am letzten Freitag war es dann aber trotzdem mal wieder so weit. Glücklicherweise hat der Jäger mich nicht gesehen, ich aber dafür ihn. Der Waidmann fuhr mit Schrittgeschwindigkeit, Fernlicht und sehr lauter Musik gegen 22:00 für ca. 15 Minuten auf den Feld und. Waldwegen herum. Vielleicht wollte er das Wild aber auch nur aus dem Nachbarrevier in sein eigenes scheuchen ...
Gute Tarnung ist manchmal echt Gold wert, die zusätzliche Arbeit in der Post habe ich aber trotzdem. :(


MfG

Rainmaker
 
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