Das darf doch wohl nicht wahr sein!

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Zitat von Junior:
Zitat von andihen:
Falls Dir das zu theoretisch erscheint, nimm mal den kleinsten (!), dunkelsten (!) Laserpointer den du findest und schau mal nur kurz rein. Und stell Dir dann vor du musst 2.5 Sekunden da hineinstarren. Vielleicht wird dir dann einiges klarer.

Achtung! Das niemals bei einem grünen Laserpointer machen, noch nicht einmal bei einem scheinbar kaputten!

Selbst wenn da nichts grünes mehr herauskommt können noch ~100mW vom infraroten Pumplaser rauskommen!

Junior

Das möchte auch nur nochmal unterstreichen. Ich habe wirklich lange überlegt, ob ich diesen Vorschlag mache. Während einer Präsentation hatte jemand einen relativ hellen Laserpointer und hat damit wie wild rumgfuchtelt. Obwohl Laserpointer selbst bei längerer Einwirkung keinen Schaden anrichten sollen, tat das tat den Augen bereits so weh (trotz Lidschlussreflex), dass ich die Präsentation vorzeitig verlassen habe.

Sollte also besser ein Gedankenexperiment sein. :)

Gruß,
Andi
 
Hallo Andi,

War das ne Fangfrage? Deine interessanten Ausfuehrungen in allen Ehren aber ich wuerde nie freiwillig in einen Laser schauen genauso wenig wie ich jemanden anderen damit ins Auge leuchten wuerde. Selbst wenn der Laser sehr schwach erscheint, weiss ich ja nicht was der noch an IR-Strahlung rausbrezelt.

Selbst wenn mein Laser runterfaellt, kann er niemandem ins Auge leuchten. Bei diesen Lasern muss man den Ausloeseknopf gedrueckt halten damit sie leuchten. Im unguenstigsten Fall (Murphy) faellt er exakt auf diesen Knopf und leuchtet fuer vielleicht 1/10s parallel zum Untergrund bevor er das zeitliche segnet. In die falschen Haende gebe ich ihn auch nicht oder wuerdest du jemanden der kein Auto fahren kann deinen Wagenschluessel geben?

irritierte Gruesse
Martin
 
Sorry Martin, aber es ist in so einem langen Thread schwierig auseinanderzuhalten, wer was sagt und gemeint hat. Beim zweiten Lesen habe ich wohl Deinen Zusammenhang etwas besser verstanden - und dich nicht mit dem wegen Doppelaccounts gesperrten Theo verwechselt. :mauer:
 
Hallo Martin,
Auch ich steige jetzt erst in den Thread ein. Aber ich hätte da mal eine Frage an Dich: Dein Beispiel mit dem Auto finde ich sehr schön! Du würdest niemanden, der kein Auto fahren kann Deinen Autoschlüssel geben, das halte ich und Du ja auch für selbstverständlich.
Ebenso selbstvertständlich finde ich es, nicht ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht vericherten KFZ am Straßenbverkehr teilzunehmen. Selbst wenn man das Autofahren theoretisch beherscht, meinetwegen schon 20000km schwarz gefahren ist und noch nie einen Unfall hatte. Es bleibt nun einmal verboten und das ist auch gut so und für so ziemlich jeden auch verständlich.
Mit den Laserpointern verhält es sich doch ganz ähnlich: Pointer >1mW dürfen laut GPSG nicht in der EU vertrieben werden. Sie dürfen auch nicht benutzt werden. Erwischt man Dich in der Eu beim Kauf/der Benutzung werden sie /können sie Dir abgenommen werden und dem Verkäufer droht ein Bussgeld bis 3000 Euro. Passiert ein Unfall damit, deckt das keine Versicherung, derjenige, der ihn unerlaubter Weise verwendet steht voll in der Haftung.
Also finde ich diese ganze Diskussion von wegen Vernunft, Verantwortung und "Können" obsolet, es ist nun einmal Verboten und Punkt!
Nachzulesen ist das z.B. in den Quellen, die in der Meldung von Astronomie.de über das geltene Werbeverbot angegeben sind, bzw. im GPSG selbst. Ich verstehe nicht, warum der Punkt Auto bei Dir als Selbstverständlich angenommen wird, während du (auf die Rechtmässigkeit) bezogen bei Laserpointern unterschiede machst.
Warum sagst Du nicht gerade heraus: Ich weiss das es verboten ist, ich weiss das ich sie nicht besitzen darf, aber das ist mir egal!? Das wäre aus meiner Sicht ein klarer Standpunkt.
Freundlichen Gruss
René
 
Hallo!

Ich mische mich jetzt einfach auch ein:

Zitat von René_St:
Ich weiss das es verboten ist, ich weiss das ich sie nicht besitzen darf, aber das ist mir egal!? Das wäre aus meiner Sicht ein klarer Standpunkt.

Ja, natürlich. Aber bei dem Vergleich mit dem Auto fehlt mir die Verhälnismäßigkeit: Beim unsachgemäßen Umgang mit einem Auto entseht sehr leicht ein großer Schaden, sei es an Personen oder nur als Sachschaden.
Unsachgemäßer Umgang mit Laserpointern (ich spreche jetzt mal nur von solchen bis 10mW) führt dagegen wirklich nur in den seltensten und ungünstigsten Fällen zu bleibenden Schäden. Denkbar wäre das für mich eigentlich nur im Zusammenhang mit der Blendung von Autofahrern, vergleichbar mit dem Steinewerfen von Autobahnbrücken aus. Und solange Steine frei aufsammelbar sind, geht von denen doch eine deutlich größere Gefahr aus.
Ein Flugzeug wirst Du durch Blendung des Piloten (als möglicher Betroffener weiß ich glaube ich, wovon ich spreche) mit einem Laserpointer nicht vom Himmel holen (mit einem nuklear gepumpten Röntgenlaser natürlich schon, aber die gibt es noch nicht beim eBay).

Und deswegen bin ich der Meinung, daß man von mir aus den Verkauf von solchen Laserpointern ein Stück weit reglementieren sollte, ihren Gebrauch aber nicht aus Prinzip verteufeln, sondern dabei durchaus dem Sach- und Menschenverstand des Anwenders vertrauen sollte. Es gibt wahrhaftig viel, viel schlimmeres über das sich niemand so sehr aufregt.

Grüße, Maximilian
 
Hi Rene

Und genau die Anführung, dass der Besitz und die Anwendung von und durch Privatpersonen verboten ist, stimmt nicht.
Lies Dir die Artikel nochmal durch, dann wirst Du dort nur finden, dass es nicht empfohlen ist aber eben nicht verboten.

Das einzige was verboten ist, ist der Handel mit diesen Lasern - und zwar nur an nicht ausgebildete Personen.

Somit ist völlig klar, das keine Versicherung einspringen wird, wenn eine nicht ausgebildete Person das Auge einer Anderen beschädigen sollte.

Für mich sind diese Laser genauso gefährlich wie Küchenmesser - in der Hand eines Psychos sind es gefährliche Gegenstände, die jemanden ernsthaft verletzen können, trotzdem wird (GOTTSEIDANK) niemand eingesperrt wenn er mit seinem Küchenmesser herumfährt oder dieses auf der grünen Wiese beim Grillen einsetzt - es gibt halt auch sinnvolle Einsatzmöglichkeiten.

Wenn Ihr Euch durch solche Laser bedroht fühlt, dann sagt es den Laserfuchtlern, 90% werden auf Euch Rücksicht nehmen - bei den letzten 10% solltet Ihr Euch lieber vom Acker machen und Eure Gesundheit selbst schützen.
Einen rechtlichen Anspruch, dass diese Person aufzuhören hat, habe ich noch in keinem der verlinkten Artikel gesehen.

Denn was wollt Ihr machen wenn Ihr erblindet und der Typ kein Geld hat und keine Versicherung zahlen wird? Schön dass Ihr Recht bekommt, nur nutzen tut es Euch dann nix mehr.

Ich halte das Verteufeln der Laser für ziemlich seltsam, denn in Wirklichkeit steht der Wunsch nach rechtlich bindenden Verboten dahinter. Dieses Recht gibt es noch nicht, also versucht nicht, es herbeizudichten - bis jetzt ist nur der Händler in der Pflicht.

lg

Mathias
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Astrogemeinde,

da wird einem ja Schlecht wenn man einige Argumentationen liest. Nur zwei Beispiel von vielen:

wenn die nachfrage nach diesen laserpointern da ist, dann sollten sie auch angeboten werden dürfen. mir ist kein verbot bekannt, dass eine benutzung generell verbietet.



btw, ich hab neulich bei ts ein okular (ich glaube es war das vixen lvw 22) gesehen, da hat mir die brennweitenbeschriftung nicht gefallen. ich verlange, dass dieses okular sofort aus dem sortiment genommen wird! bei allen händlern! los!

blödsinn alles hier....

Kein Wunder wenn es für alles Gesetze geben muss......!
Ich habe leider schon Schulkinder mit Laserpointern rumspielen sehen, mit Sicherheit zwar < 1MW, aber da sieht man wie weit das Verständniss mancher Eltern reicht.
Es ist bei starken Lasern ja nicht mal Notwendig in den Strahl zu blicken, da reichen schon diffuse Reflektionen, um das Auge zu schädigen.
 
Hallo Mathias,

"Das einzige was verboten ist, ist der Handel mit diesen Lasern - und zwar nur an nicht ausgebildete Personen."

Das stimmt nicht! Daher Solche Geräte, da zu hohe Leistung bei nicht eingehaltenen Sicherheitsvorschriften bzw. EN Normen auf legalem Wege kein CE Zeichen "bekommen", bzw. nicht angebracht werden dürfen, ist der Handel und die Einfuhr GRUNDSÄTZLICH verboten. Das hat nichts mit ausgebildeten Personen zu tun.

Ok, was den Betrieb der Geräte angeht, bin ich als ich von Verboten sprach wohl über das Ziel hinaus geschossen, dennoch ist es so, dass die Teile "einkassiert" werden, da man nicht legal in den Besitz gekommen sein kann. Übrigens zählt da auch ein "im Nicht-EU Ausland gekauft und mitgebracht" recht wenig, da sich das GPSG auch ausdrücklich auf die Einfuhr bezieht. Also habe ich die Wahl zwischen Pest und Cholera, entweder hier gekauft, dann ist der Händler dran und ich bin fein raus und das teil nur los, oder aber selbst in die EU eingeführt, dann bin ich selbst dran..

Strafrechtlich liegt da insofern noch keine Relevanz vor, worauf ich mich allerdings nicht zu sehr verlassen würde, vor allem im Falle der Selbst-Einfuhr kann da sehr schnell etwas draus werden.
Man sollte also in der Betrachtung der Dinge schon zwischen Verboten und legal nicht möglich unterscheiden. Ein Fehler, den ich gemacht habe.

Bei Benutzung in der ÖFFENTLICHKEIT sieht die Sache übrigens noch ganz anders aus, da man dann verpflichtet ist, entsprechende für Laser bestimmter Klassen gültige Vorschriften einzuhalten, ganz egal woher ich ihn habe. So müssen Laser ab bestimmter Leistung z.B. fest installiert sein, sich in bestimmten Abstand zum Menschen befinden etc. Das Regeln Normen, die für die Anwendung in der Unterhaltungsbranche gedacht sind. Es gibt also schon eine ganze Reihe von Regelungen auch bezüglich der Anwendung von Lasern. Übrigens ist dafür, so lange KEINE Arbeitnehmer betroffen sind, das Amt für öffentliche Ordnung zuständig.

Schönen Gruß
René



 
Hi Daniel

Also, dass die Laser weniger als 1 Megawatt gehabt haben dürften, dies versteht sich wohl von selbst

:augenrubbel:

Ohhh, kleiner Fehler große Wirkung. Ein Starkstromkabel hatten die auch nicht dabei :/
Ich meine natürlich 1 mW. Wobei ich mir eben auch nicht vorstellen kann, das die fürs Auge gesund sind.
Und was nicht erlaubt ist, muss ja probiert werden.
Nur blöd, das da kein RESET-KNOPF drann ist. :o
 
Haha,
ich fasse es nicht, schon wieder ein Doppelacountler :teufelgrr:
Das ist doch wieder mal typisch. Keinen Durchblick,
keinen Mumm die eigene Meinung mit eigenem Namen zu vertreten,
aber einen Zusatzaccount um Andere anzumoppern :krank:
Tschüssi :biggrin:

P.S:
Welcher ist denn der andere Account ?

P.P.S:
An dieser Selle weise ich mal auf meine Signatur hin.
 
Na Theoden, König über das Land der Pferdeherren, da bist du wohl von höherer Instanz enttrohnt worden.
Lass mich raten, dein verkümmerter Geist hat sich des Einflusses Sarumans und der Gehirnwäsche von Grima Schlagenzunge nicht mehr erwehren können.
Schade wenn es so enden muss:

Link zur Grafik: http://img480.imageshack.us/img480/3487/theoden1ua2.jpg

Mach dir nichts draus, der Schatten des dunklen Herrschers Sauron wird sich schon bald über Rohan senken, nachdem Theoden verblichen ist...
Der Beginn eines neuen Zeitalters steht bevor.

MD
 
...

ein Doppelaccount sie zu knechten,
sie alle zu schinden,
zur Weissglut zu treiben
und dann zu verschwinden ... :totlach2:

:erschreck: :schwitz: :gutefrage: :neinnein: :niemals:

Jörg
 
Hallo Leute,

Ohne Stellung über den Laserpointer selbst zu beziehen , ein paar Hinweise:

- Die grüner Laser verfügen über das CE Zeichen, wie und weshalb weiss ich nicht

- Das Landesamt für Umwelt - und Arbeitsschutz in 66024 Saarbrücken hat mit vorab bestätigt , das solche Laser verkauft werden dürfen. Bei Anwendungen im gewerblichen Bereich ist die der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Beim Verkauf an Privatleute sind diese hinreichend über die Gafahren zu informieren.

Dieses Landamt sagte zu , uns ein dementsprechendes Schreiben aufzusetzen.

Scheinbar gibt es hierzu unterschiedliche Meinungen. Bisweilen hat jedoch keine einen Gesetzestext veröffentlich in dem dieses Verbot drinsteht.

Diskutiert habe ich mit dieser Behörde zuvor diese Textpassage:
---------------------------------------------
Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) dürfen nämlich nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden (§ 4 Abs. 1 und 2).
---------------------------------------------

Wo bleibt das Verbot eine Axt , eine Kettensäge, ein Messer, eine Gabel , einfache Luftgewehre etc. in den Verkehr zu bringen ? Denn auch diese Produkte sind dazu geeignet bei vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern und Dritten zu gefährden. Hier gab mit das Amtw recht und sagte daraufhin, es sei ja nicht verboten diese Laser zu verkaufen, aber man solle die Käufer bitte ausreichend über die gafahren aufklären. Obwohl ich diese Hinweise bei obigen Bsp. Produkten nirgends lesen kann.

-------------------------------------------------

Niemand streitet die Gefahren bei Fehlanwendung ab , aber genauso wie bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein Messer, eine Gabel, eine Axt ihren Dienst verrichtet , tut dies auch der Laser.

Ich war letzte Woche dienstlich unterwegs und hatte meinen Nassrasierer im Waschzeugbeutel. Im Hotelzimmer wollte ich dies rausholen, war unvorsichtig und habe mir dabei beinahe den halben Finger abgeschnitten , habe geblutet wie ne [zensiert] . Nirgendwo gab es einen Warnhinweiss das bei Fehlanwendung meiner Gesundheit was zustossen kann. Heißt dies ich kann jetzt den Hersteller verklagen und gerichtlich dazu zwingen dieses Produkt aus dem Verkehr zu ziehen ?

------------------------------------------------

Wenn also ein Verbot per Gesetz tatsächlich exestiert dann bitte ich um Veröffentlichung, damit ich unser Amt daraufhinweissen kann !

Falls Frau Ljiljana Udovicic den § 4 Abs. 1 und 2 meint, soll Sie bitte zu den anderen Produkten stellung beziehen und uns mitteilen wieso es hier Unterschiede gibt. Ich glaube eine Kettensäge ist deutlich gefährlicher als ein grüner Laserpointer.

Bitte greift mich jetzt nicht an, ich stelle nur Fragen an die Öffentlichkeit und deren Vertreter und erhoffe mir dafür Antworten.
 
Hallo Markus,

wie konntest Du mit dem Landesamt für Umwelt - und Arbeitsschutz über das von Dir genannte Zitat von Frau Udovicic diskutieren, wenn Du mir in einem Telefonat vom 21.11.2007 über Dein Gespräch mit dem Landesamt für Umwelt - und Arbeitsschutz schon deren Meinung mitteiltest und die Mail von Frau Udovicic von mir erst am 4.12.2007 veröffentlicht wurde? ?)
Es hatten also zu dem Zeitpunkt weder Du, noch das Landesamt für Umwelt - und Arbeitsschutz Kenntnis über den Mailinhalt von Frau Udovicic (BAuA). :neinnein: ;)

Du kannst dem Landesamt für Umwelt - und Arbeitsschutz ja die Mail von Frau Udovicic mailen und sie um eine schriftliche Stellungsnahme, inkl. der Erlaubnis zur Veröffentlichung auf A.de, bitten. Wenn die dann gegenteiliger Meinung sind, werde ich mich nochmals mit Frau Udovicic in Verbindung setzen und nachfragen, wem seinen Angaben nun Folge zu leisten ist.

Ich gehe mal davon aus, ohne dieses genau zu wissen, dass hier, falls es wirklich unterschiedliche Auffassungen geben sollte, Entscheidungen einer Bundesbehörde Vorrang gegenüber einer Landesbehörde hat.

Markus, ich - und wahrscheinlich viele andere Menschen würden auch gerne wissen, was in den Köpfen mancher Staatsdiener so vorgeht. Es ändert aber nichts daran, dass wir uns in dieser Gesellschaft an bestimmte Regeln und Gesetze halten müssen, auch wenn wir nicht immer damit einverstanden sind und/oder sie nicht nachvollziehen können.

Lass uns doch so verbleiben, wir warten auf die schriftliche Antwort des Landesamt für Umwelt - und Arbeitsschutz, und dann sehen wir weiter.

Viele Grüße
Alex
 
Hallo Markus,

das ein CE Zeichen darauf angebracht ist, hat nicht sehr viel zu sagen, daher das nur aussagt, dass derjenige der das Produkt in die EU einführt, bzw. der Hersteller (Einzelheiten wer und was findest Du in der Bedienungsanleitung des Gerätes) mit dem Anbringen des CE Zeichens und dem Ausfüllen der Konformitätserklärung erklärt, das er sich an die geltenden Bestimmungen und EN Normen zu dem Produkt erfüllt und es daher in der Eu gehandelt werden darf. Ob das wirklich so ist, wird LEIDER erst einmal nicht überprüft.
Die En Norm, die sich IN ERSTER LINIE mit den Geräten beschäftigt, ist die EN 60825. Leider kann man die so ohne weiteres nicht verlinken, daher sich die zuständigen die Unterlagen sehr sehr gut bezahlen lassen und nicht ohne weiteres veröffentlichen. Ich würde das Amt einfach bitten zu überprüfen, ob in Abgleich mit dieser Norm die Einführ deiner speziellen Produkte und der Handel damit erlaubt ist. Oder vereinfacht gesagt, hat das Produkt das CE Zeichen zurecht? Aber es sollte Dir, bzw. Deinem Laserschutzbeuaftragten auch ohne weiters Möglich sein, die verschiedenTeile der EN zu bestellen. Dann könntest Du selbst einen Abgleich vornehmen.Meines Wissens nach steht dort drin (mehr oder weiniger explizit), das handgeführte Laserprodukte ohne weitere Schutzmaßnahmen nicht mehr wie ein mW haben dürfen, also Dein Produkt das CE Zeichen zu unrecht hat und damit eine Einfuhr und der Handel in die EU laut GPSG verboten ist.

Mit den Äxten, Sägen etc. verhält es sich ähnlich. Auch da müssen damit sie in Europa verkauft werden dürfen die Anforderungen bestimmter Normen erfüllen. Welche das sind, weiss ich nun beim besten Willen nicht :-).

Allgemein und nicht auf Dich bezogen möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich nie von Gefährdungen gesprochen habe oder jemandem böse Absichten oder unverantworliches Verhalten unterstellt. Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, das nach MEINEM Wissen, die enstprechenden Normen und Regelungen betreffend Mindestens der Handel mit diesen speziellen Geräten nicht erlaubt sein dürfte. Zu der Anwendung der Laser bestimmter Klassen habe ich ja auch schon an anderer Stelle etwas geschrieben, das das ja nun wieder auf einem anderen Blatt steht, im wahsten sinne des Wortes.

Würde mich freuen, in der Angelegenheit ein Ergebnis mitgeteilt zu bekommen!

Mit freundlichem Gruß
René
 
Hallo Markus,

ich bin erstaunt über Deine Ansicht von vorhersehbarer Fehlanwendung von Messern, Äxten, Kettensägen.
Das mit einem Laser wild herumgefuchtelt wird, ist vorhersehbar, wie wir wissen. Kettensägenmassaker kommen hingegen eindeutig seltener vor - zumindest in meinem persönlichen Umfeld. Vielleicht bin ich zu behütet aufgewachsen?

Clear Skies
Sven
 
Hallo Sven,

von Massakern mit grünen Lasern habe ich allerdings auch noch nichts gehört. Von Verletzungen durch Äxte und Kettensägen schon.

Gruß
Torsten
 
Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Torsten,

Netzhautverbrennungen sind eben unspektakulär und schnell vergessen.
Oh... Verzeihung... das war wohl nicht aus Sicht eines Betroffenen gedacht.
Mir scheint, so mancher kann sich schlecht ein Bild machen, wie es mit dem Verhältnis zwischen Nutzen und Schaden ausschaut. Aber das ist heute alltäglich, schließlich triumphiert die Meinung über die Analyse von Fakten. Für die Meinung scheint entscheidend zu sein, dass man eine Verletzung durch optische Laser dem Betroffenen nicht ansieht.
Verzweifelt wird hier verteidigt, und zwar der längst getätigte Kauf, oder das Kapital, was in noch zu verkaufenden Laserpointern steckt. Der Realität, dass mit diesen Lasern immer wieder sorglos gespielt wird, zum Beispiel in Hückelhoven oder auf dem ITV, will man sich nicht stellen. Dem Kunden wird die mW-Leistung verkauft wie eine Megapixel-Zahl, von einer Unterweisung über den Umgang mit dem Laser ist nichts zu sehen.
Natürlich gibt es den korrekten Anwender. An korrekter, sorgfältiger Anwendung ist nichts auszusetzen. Mit Unfällen ist kaum zu rechnen, und ein Unfall wäre dann ein wirklicher Unfall. Das ändert aber nichts daran, dass grob fahrlässiges Herumfuchteln mit diesem Laser quasi in der menschlichen Natur, in der Unterschätzung des Gefahrenpotenzials zu liegen scheint. Die Gefährlichkeit eines Küchenmessers ist praktisch jedem Menschen am eigenen Finger klar geworden. Das schlecht fassbare Gefahrenpotenzial eines Lasers hingegen führt dazu, dass aus "gefühlter Spielerei" leicht Körperverletzung mit bleibender Schädigung des Betroffenen wegen grober Fahrlässigkeit wird. Unfall mag man das nicht nennen.
Und bei einem Messer passiert das nicht!

Clear Skies
Sven
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Zitat von Sven_Wienstein:
Oh... Verzeihung... das war wohl nicht aus Sicht eines Betroffenen gedacht.

Hallo Sven,

Ja die Betroffenen, wo sind die eigentlich? Hier hat sich ja noch keiner an der Diskussion beteiligt und ich zweifle, ob es überhaupt welche gibt.

Daß der Gebrauch von Lasern z.B. auf Teleskoptreffen nicht gern gesehen wird, kann ich ja verstehen. Aber die Argumentation über ein herbeigeredetes Gefahrenpotential überzeugt mich nicht.

Zum Thema Messer: Warst du nie ein kleiner Junge? Bei mir ist es auch schon ein paar Jahre her, aber ich kann mich noch an einige "Mutproben" erinnern, die mit Messern veranstaltet wurden. Das war sicher gefährlicher als ein Laser je sein kann.

Gruß
Torsten
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo!
Da möchte ich doch nocch einmsl Stellung beziehen, weniger um zu provozieren, als Vielmehr meine Argumentation zusammenzufassen, also nimm es bitte nicht persönlich:
Also meiner Agrumentation nach, ist es völlig irrelenvant ob es Betroffene gibt, genau so wie es irrelevant ist ob es Betroffene gibt, wenn jemand ohne Tüv am Auto durch die Gegend fährt. Tatsache ist nun einmal:
1- Es gibt ein GPSG
2- Alle, ob der Hersteller von Äxten oder von Laser-Pointern müssen dieses erfüllen.
3- Das beinhaltet, das alle Importeure/Händler/Hersteller gewährleisten müssen, das sie die für das entsprechende Produkt, egal ob Axt, Säge, Luftpistole oder Pointer geltende Normen einhalten, um es in der EU vertreiben zu dürfen.
4- Will man mit einem Produkt in der EU handeln muss eine Konformitätserklärung vorliegen, in der bestätigt wird, das alle zutreffende Normen eingehalten werden (dann darf ein CE Zeichen angrebracht werden).
5-Ohne legal angebrachtes CE Zeichen ,d.h.alle Normen werden wirklich erfüllt, (diese Normen sind in der Bedienungsanleitung benannt) dürfen keine Produkte in der EU vertrieben werden.
6- Mir ist nicht bekannt, das ein Laserpointer>1mW die für sie vorgesehenen Normen erfüllt.
7- Folglich dürfen Sie in der EU nicht gehandelt werden.
8-,Mir sind eine Menege Messer,Äxte, Kettensägen und Schusswaffen bekannt, die sie für sie vorgegebenen Normen erfüllen, aber kein einziger Laser >1mW, folglich dürfen die Äxte, Schusswaffen etc (unter Umständen unter Auflagen) in der EU gehandelt werden, Laserpointer >1mW nicht!
(Meiner Meinung nach!!!!))

Wo siehst Du also noch Diskussionsbedarf?

Ob Schusswaffen gefährlicher sind? Ob Äxte gefährlicher sind? Spielt alles bei der hier vorliegenden Diskussion keine Rolle, denn es geht darum ob solche Pointer in die EU eingeführt werden dürfen oder nicht! Und damit ob man sie legal in der EU besitzen darf oder nicht, nicht mehr und nicht weniger. Hälst Du die Norm (ich habe sie in einem anderen Beitrag angegeben, mit der Klassifitierung der einzelnen Laserklassen und deren Anwendungen) für nicht praktikabel, wende Dich bitte an den Normen-Ausschuss und bitte um Änderung. Ich finde so lange sollten wir uns an Geltende Gesetze und Normen halten. Erreichst du eine Änderung, aufgrund Deiner Argumentation, das Laser nicht so gefährlich sind, wird die Norm geändert, alle Laser erhalten LEGAl EIN CE Zeichen und dürfen gehandelt werden. So lange getendes Recht wirklich gilt, ist Deine ANSICHT ob sie gefährlicher sind als andere Gegenstände irrelevant. Und genau so lange halte ich es für richtig, das durch das zuständige Ordnungsamt (solange Privat genutzt) alle illegal eingeführten Pointer aus dem Verkehr gezogen werden!
Solltest Du eine Änderung erreichen darf meinetwegen jeder Ü18 Jährige mit so nem Ding rumfuchteln.

Schönen Gruß
René
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Ich denke, René bringt es ganz gut auf den Punkt:

Um die Frage zu klären, ob, an wen und in welcher Ausstattung handgeführte Lasergeräte in der EU in Verkehr gebracht werden d ü r f e n, und um mehr kann es zur Begründung einer Reglementierung nicht gehen, ist nach dem materiellen Inhalt der entsprechenden Vorschriften zu forschen, dieser ist Richtlinie des Handelns. Und diesen hat im Zweifel die Behörde durchzusetzen, welche immer auch zuständig ist.

Ob uns eine bestehende Regelung sinnhaft vorkommt oder nicht ist im Zweifelsfall unerheblich. Die einschlägige DIN ist als anerkannte Regel der Technik anzusehen und Grundlage der gesetzgeberischen Vorgaben.

Wer also am technischen Inhalt des Verbots rütteln möchte wende sich an den in der DIN genannten Normenausschuß. Alles andere ist zweckloses Räsonnieren, das letztlich warme Luft produziert aber nichts bewegt.

Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Zitat von René_St:
Wo siehst Du also noch Diskussionsbedarf?

Hallo René,

den sehe ich eigentlich garnicht. Die ganze Diskussion hier wurde ja von Lasergegnern angezettelt. Mich interessiert es wenig, ob irgend ein Händler beim Verkauf von Lasern >1mW vielleicht eine Ordnungswidrigkeit begeht. Darum mögen sich die Leute vom Ordnungsamt kümmern sofern sie nichts Besseres zu tun haben. Und warum der Gebrauch eines solchen Lasers, zumal auf eigenem Grundstück, denn verboten sein sollte, hat hier noch niemand mit einschlägigen Gesetzestexten belegt. Daß das "Ordnungsamt (solange Privat genutzt) alle illegal eingeführten Pointer aus dem Verkehr" zieht, magst du dir wünschen, eine Rechtsgrundlage dafür sehe ich nicht.

Ich habe übrigens selber gar keinen solchen Laser, werde mir aber, angeregt durch diese Diskussion, bestimmt bald einen zulegen. ;)

Gruß
Torsten
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Torsten,

Ich bin doch ein bisschen enttäuscht, habe ich doch gedacht, dass du ein vernünftiger Ansprechpartner bist, welchem die Tragweite bewusst ist.
Und warum der Gebrauch eines solchen Lasers, zumal auf eigenem Grundstück, denn verboten sein sollte, hat hier noch niemand mit einschlägigen Gesetzestexten belegt.
Ich sage dir eines, probier’s aus und du wirst sehen was passiert.
Es mag sein, dass dir das Grundstück gehört, in diesem Sinne kannst du den Garten gestalten wie du willst, oder sonstwas aufstellen, der Luftraum über dem Grundstück gehört allerdings nicht dir(ab einer gewissen Höhe, versteht sich).
Genauso wie es verboten ist Modellraketen, welche eine Flughöhe von 200-600m (auch höher) erreichen, ohne vorherige Genehmigung durch die zuständige Luftfahrtbehörde starten zu lassen, ist es auch verboten mit leistungsfähigen Lasern ohne vorherige Genehmigung in den Himmel zu leuchten (auch von deinem Grundstück aus).
Dies stellt eine Verletzung der Flugsicherheit dar und wird im Falle einer Beeinträchtigung auch entsprechend geahndet werden.
Ursprünglich habe ich gedacht, dass dir dieser Sachverhalt durch die beiden Mails, welche ich dir als PN gesendet habe, klar sein sollte.
Nur weil es dein Grundstück ist, kannst du darauf noch lange nicht machen was du willst, vielmehr hast du dich auch hier an die gültigen Gesetze zu halten.
Der Pilot fliegt auf seiner vorher festgelegten Flugbahn, da macht es keinen Unterschied ob er dein Grundstück überfliegt oder das des Nachbarn, wenn du den Luftverkehr auf diese Art (Laser) fahrlässig gefährdest, dann hast du mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.
(In den USA gibt es je nach Bundesstaat bis zu 5 Jahre Haft für Gefährdung des Luftverkehrs).
Im Übrigen heißt es in

BGV B2
BG-Vorschrift
Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung
vom 1. April 1988
in der Fassung vom 1. Januar 1997
mit Durchführungsanweisungen
vom Oktober 1995


auf der Seite 18:
Bei LIDAR-Anwendungen, bei Verwendung von Showlasern oder anderen Lasereinrichtungen
im Freien, bei denen eine Gefährdung des Luftverkehrs möglich ist, ist eine Meldung des
Betriebes bei der örtlichen Flugsicherung erforderlich.

Wenn ich mich nicht irre, habe ich dir den Text in einer PN ohnehin verlinkt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass dies auch für den Privatmann und den privaten Gebrauch zutrifft.

Daß das "Ordnungsamt (solange Privat genutzt) alle illegal eingeführten Pointer aus dem Verkehr" zieht, magst du dir wünschen, eine Rechtsgrundlage dafür sehe ich nicht.
Bitte, Laser >5mW sind beim besten Willen keine Pointer mehr.

Ich habe übrigens selber gar keinen solchen Laser, werde mir aber, angeregt durch diese Diskussion, bestimmt bald einen zulegen
Wenn das der Weisheit letzter Schluss sein soll...

Hoffnungsvolle Grüße
Daniel Martins



 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Jörg und René,

Ich schließe mich euren Ausführungen vorbehaltlos an.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Hallo Markus,

Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Aus der Nichtbeantwortung meiner Fragestellungen an dich schließe ich, dass du auf besagtem Bereich (Laser) nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügst um den Kunden entsprechend fundiert belehren zu können, in meinem Augen bist du damit nicht berechtigt Produkte, welche ein solches Gefahrenpotential bergen, zu verkaufen.

Schöne Grüße
Daniel Martins
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Daniel,

Zitat von Daniel_Martins:
bei denen eine Gefährdung des Luftverkehrs möglich ist.
das ist bei Lasern der hier diskutierten Leistungsklasse eben nicht der Fall. Etwas weiter oben im Thread hat sich ja ein Pilot dazu geäussert.

Ich sage dir eines, probier’s aus und du wirst sehen was passiert.
Diese Laser sind tausendfach im Einsatz. Und was ist passiert? Nichts.

Gruß
Torsten
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Hallo Leute,

die Befugnis der Behörde zum "einkassieren" ergibt sich meiner Meinung nach aus §15 GPSG. Wie schon bereits in einem viel früheren Post erwähnt ist der Punkt, das Du (als Anwender, Besitzer)sie nicht legal bezogen haben kannt. Das hat bei Dir (solange nicht selbst in die EU eingeführt) strafrechtlich keine Relevanz, Du begehst dann meines Wissens auch keine Ordnungswidrigeit, weg sind sie trotzdem.
Das läuft dann so ähnlich wie mit Radarwarnern, die ja auch Dir gehören und in Deinem Auto sind. Trotzdem darf die Polizei sie Dir abnehmen. Von jemanden wurde auch die Frage gestellt ob der Händler eine Ordnungswidrigkeit begeht. Da ein klares JA! Schaut mal in $19 GPSG. Wer unerlaubterweise das CE Zeichen anbringt, muss bis zu 30000 Euro berappen, wer handelt bis zu 3000 Euro.
Schönen Gruß
René
 
Re: Fehleinschätzung des Gefahrenpotenzials

Oh, wer lesen kann... sehe gerade das die Frage nach dem Händler eben NICHT gestellt wurde, sorry

Schönen Gruss
René
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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