Hallo,
zum Thema "Der BNA die Störung melden" ...einige kurze Worte.
Die BNA (Bundesnetzagentur) hat viele Aufgaben. Wird z.B. dein Fernseher oder Radio gestört...und du bist ja zum Empfang dieser Frequenzen berechtigt....
dann wird die BNA aktiv. Aber der uneingeschränkte, öffentliche Empfang ist nun mal auf wenige Frequenzbereiche beschränkt.
Viele anderen Bereiche sind '"nicht öffentlich", das Abhören dieser Frequenzen ist strafbar (Fernmeldeanlagengesetz und Telekommunikationsgesetz z.B.)
Ein Problem, dass viele Nutzer von SDR-Sticks evtl. charmant übersehen.
Der Bereich der GRAVES-Frequenz liegt im "mobilen Seefunkdienst - militärische Anwendung" - also kein öffentlicher Bereich.
Also: Streng genommen dürften wir die GRAVES-Frequenz gar nicht "mithören".
Wenn ich nun bei der BNA vorstellig werden würde und Beschwerde darüber führe, dass auf der 143.050 MHz Störungen sind....was würde der nette Beamte der BNA mir wohl sagen ?
Eben....daher werde ich da keine Meldung machen....ich bin ja nicht der Primär- oder Sekundärnutzer dieses Frequenz...allenfalls "Schwarzhörer"....
LG Eberhard