TriffiD
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PS: Es ist aber in den Bedingungen von Paypal doch recht eindeutig formuliert:
Was als Lieferbeleg gilt ist ebenfalls bestimmt:
Ist dies mindestens korrekt, ist PayPal ohne weitere Angaben von der Leistung frei.
Bei DHL und allen mir bekannten Versendern ist bei Paketen die volle Adresse im Track&Trace enthalten. Also muss man als Empfänger darauf achten, dass der Versanddienstleister im Angebot benannt ist und mehr als nur die PLZ angegeben wird.
Gruß
Sebastian
Der Verkäufer muss also einen Lieferbeleg vorlegen.Sie haben im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes keinen Anspruch auf eine Rückzahlung für einen nicht erhaltenen Artikel, wenn:
- [...]
- der Verkäufer einen Lieferbeleg vorgelegt hat.
Wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Ware an Ihre Adresse geliefert hat, kann PayPal hinsichtlich eines Käuferschutzantrags wegen nicht erhaltenem Artikel zugunsten des Verkäufers entscheiden, selbst wenn Sie behaupten, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.
Was als Lieferbeleg gilt ist ebenfalls bestimmt:
Die Lieferadresse muss also für PayPal erkennbar übereinstimmen, aber diese muss nur aus Ort oder PLZ bestehen.Online- oder physische Unterlagen eines Versandunternehmens, aus denen sich die folgenden Informationen ergeben:
- eine nachprüfbare Online-Sendungsnummer
- das Lieferdatum und den Status "zugestellt"
- eine Empfängeradresse, die mit der Lieferadresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmt
- eine Empfängeradresse, die mindestens den Ort und das Bundesland/den Kanton, den Ort und das Land oder die Postleitzahl (oder jeweils die internationale Entsprechung dessen) enthält.
Ist dies mindestens korrekt, ist PayPal ohne weitere Angaben von der Leistung frei.
Bei DHL und allen mir bekannten Versendern ist bei Paketen die volle Adresse im Track&Trace enthalten. Also muss man als Empfänger darauf achten, dass der Versanddienstleister im Angebot benannt ist und mehr als nur die PLZ angegeben wird.
Gruß
Sebastian