Hallo,
tatsächlich gibt es wohl eine Möglichkeit für den Verkäufer mit PayPal zu betrügen.
Ich habe das erst nicht glauben wollen (und kann es auch jetzt nicht wirklich), aber es gibt Berichte, dass Käufer, die eine Sendung reklamiert haben, weil sie schlicht nicht angekommen ist, auf den Kosten sitzen blieben, weil das Paket nachweislich an eine Adresse im Postleitzahlenbereich des Empfängers zugestellt wurde. Dabei nutzt der böswillige Verkäufer den Umstand, dass Paypal, wohl aus Gründen des Datenschutzes, anscheinend nur die Postleitzahl auswerten darf.
Der Verkäufer sendet also ein belangloses Paket an z.B. eine Firma im Postleitzahlenbereich des Empfängers. Dort ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Paket ohne Fragen angenommen wird. Das Track & Trace weist dann den Endstatus "Zustellung erfolgreich" aus und PayPal entscheidet dann zugunsten des Verkäufers.
Ich habe diese Fälle nie ganz bis zum Ende verfolgt. Angeblich soll nach wiederholter Öffnung des Käuferschutzverfahrens irgendwann auch zugunsten des Käufers entschieden werden, aber der Weg dahin ist zumindest steinig.
Gruß
Sebastian
Hi,Hi,
irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das Paypal nur nach der Postleitzahl des Empfängers schaut. Immerhin könnte es sich hierbei um eine Straftat handeln.
Gruß Markus
Konnte ich auch nicht, aber es gibt wohl eine ganze Reihe von Berichten wie diesen hier.irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das Paypal nur nach der Postleitzahl des Empfängers schaut. Immerhin könnte es sich hierbei um eine Straftat handeln.
Hi,Hi,
da stimme ich Dir voll zu. Bisher habe ich mit Paypal Käuferschutz keine schlechten Erfahungen gemacht und halte das noch wie vor sicher.
Paypal Familie ist die einfachste Betrugsmasche, darauf sollte aber inzwischen doch niemand mehr reinfallen.
Gruß Markus
Dieser Bericht ist drei Jahre alt. Man kann wohl davon ausgehen, dass diese Lücke inzwischen gestopft wurde. Was natürlich nicht heisst, dass Betrüger nicht inzwischen neue Methoden gefunden haben, um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern...Konnte ich auch nicht, aber es gibt wohl eine ganze Reihe von Berichten wie diesen hier.
Ja, die Optionen sind klar. Das Problem ist aber, das du zu einer 99,9999%igen Seite umgeleitet wirst, die nicht mal Experten sofort bemerkt haben, das es eine Fakeseite ist. Logo, Aufbau usw, alles perfekt dargestellt. Da waren/sind Spezialisten am Werk. Wir als "Laien" haben keine Chancen, sowas zu bemerken. Kleinanzeigen und Co sind seit Jahren ein Schlarraffenland. Da kannste mächtig illegal Kohle verdienen.HI,
wenn ich Geld sende habe ich nur zwei Optionen zum Auswählen. Was wird da gefälscht?
Gruß Markus
Hier ein Artikel aus dem letzten Jahr.Dieser Bericht ist drei Jahre alt.
Sowas geht aber nur, wenn Dir der Betrüger selbst den Link zur Bezahlseite schicken kann, z.B. bei einem Fake-Webshop. Bei Kleinanzeigen ist das nicht möglich, da Du diesen Link von Kleinanzeigen bekommst.Das Problem ist aber, das du zu einer 99,9999%igen Seite umgeleitet wirst, die nicht mal Experten sofort bemerkt haben, das es eine Fakeseite ist.
Das ist aber schon sehr speziell. Da brauchen die Betrüger ein gut organisiertes Netzwerk, denn sie müssen für jeden Adressaten einen Komplizen mit derselben Postleitzahl haben. Und der ist nach einer Anzeige bei der Polizei auch noch leicht zu identifizieren. Ich halte die Wahrscheinlichkeit für extrem gering, mit dieser Masche betrogen zu werden.
Nö. Ziegelstein an die Apotheke, eine Straße weiter. Wenn die das Paket annehmen (was sie in der Regel ja erst mal tun), hat der Betrüger einen Einlieferungsbeleg.denn sie müssen für jeden Adressaten einen Komplizen mit derselben Postleitzahl haben.
Trotzdem ist der Zusteller nach einer Anzeige bei der Polizei verpflichtet, die Versender- und Empfängeradressen herauszugeben. Und damit habe ich als Käufer genug Material, dass PayPal sich nicht vor dem Käuferschutz drücken kann. Diese Masche funktioniert bestefalls bei Kleinkram für den einem der Weg zum Polizeirevier zu weit ist.Nö. Ziegelstein an die Apotheke, eine Straße weiter. Wenn die das Paket annehmen (was sie in der Regel ja erst mal tun), hat der Betrüger einen Einlieferungsbeleg.
Edit: Einen Empfangsbeleg, meine ich natürlich.
Nur kann der rechtmäßige Empfänger gar keine Herausgabe der Daten von Paypal verlangen. Der Verkäufer ist nicht greifbar, weil er nicht in D sitzt und Paypal hat keinen Klagegrund.Trotzdem ist der Zusteller nach einer Anzeige bei der Polizei verpflichtet, die Versender- und Empfängeradressen herauszugeben.
Erstmal: Was in Foren diskutiert wird und was wirklich passiert muss nicht das selbe sein.Nur kann der rechtmäßige Empfänger gar keine Herausgabe der Daten von Paypal verlangen. ... Deine Einwände werden ja so in den Foren diskutiert. Aber es scheint eben nicht zu gehen.
Also gut. Reden wir über die.Und es geht ja nicht um die Herausgabe von irgendwelchen Daten durch PayPal sondern um den Lieferdienst (DHL, Hermes, FedEx, ...).
Ich zitiere von der deutschen Webseite von PayPal:Jetzt könnte PayPal haftbar sein.