Betrugsfall auf Ebay Kleinanzeigen ( Lunt LS60 m. B1200 )

Ja, was Anton schreibt das kann ich so auch nicht ( Verkäufer und Käufer können betrügen) stehen lassen.
Ja klar könnten die das.
Auch bei Abholung gibt es keine 100% Sicherheit!
Ich selber biete IMMER Paypal Dienstleistungen mit an, bei Übernahme der fälligen Gebühren!!!
Natürlich kann bei mir auch mit sogenannten Freunde bezahlt werden, wer das möchte.
Bei mir hat mal jemand 700€ mit Freunde bezahlt, aber wir hatten vorher schon gute " Geschäfte" gemacht.

Natürlich gibt immer wieder schwarze Schafe, aber hier wird ja suggeriert das jeder ein potentieller Betrüger sein könnte.
Aber wenn man z.B. NUR PAYPAL FREUNDE oder Überweisung akzeptiert, dann sollten definitiv die Alarmglocken angehen.
Vor kurzem hat jemand bei kleinanzeigen ein Carl Zeiss Diascope 85 FL für 250€!! im top Zustand angeboten.
Klar war das ein Betrugsversuch.
Aber auf Anfrage seinerseits ob ich es abholen möchte, was ich bejaht habe , gab es dann natürlich keinen Kontakt mehr.
Klar hatte er darauf gehofft das ich es lieber mit Paypal Freunde versendet haben möchte ?

Zusammen gefasst möchte ich nochmals klar meinen Standpunkt darlegen.
Paypal Dienstleistungen ist eine akzeptable Sache für beide Seiten und ich habe bisher damit nur gute Erfahrungen gemacht, als Verkäufer, wie auch als Käufer!
Einen 100% Schutz für alle Eventualitäten gibt es nicht, aber man kann das Risiko so weit es geht mit gesunden Menschenverstand und Realitätssinn was vermeindliche Schnäpchenpreise angeht minimieren.
Hier in diesem Forom habe ich bisher eigentlich Hinsicht Kaufen und Verkaufen nur gute Erfahrungen gemacht?
CS, Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
tatsächlich gibt es wohl eine Möglichkeit für den Verkäufer mit PayPal zu betrügen.
Ich habe das erst nicht glauben wollen (und kann es auch jetzt nicht wirklich), aber es gibt Berichte, dass Käufer, die eine Sendung reklamiert haben, weil sie schlicht nicht angekommen ist, auf den Kosten sitzen blieben, weil das Paket nachweislich an eine Adresse im Postleitzahlenbereich des Empfängers zugestellt wurde. Dabei nutzt der böswillige Verkäufer den Umstand, dass Paypal, wohl aus Gründen des Datenschutzes, anscheinend nur die Postleitzahl auswerten darf.
Der Verkäufer sendet also ein belangloses Paket an z.B. eine Firma im Postleitzahlenbereich des Empfängers. Dort ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Paket ohne Fragen angenommen wird. Das Track & Trace weist dann den Endstatus "Zustellung erfolgreich" aus und PayPal entscheidet dann zugunsten des Verkäufers.
Ich habe diese Fälle nie ganz bis zum Ende verfolgt. Angeblich soll nach wiederholter Öffnung des Käuferschutzverfahrens irgendwann auch zugunsten des Käufers entschieden werden, aber der Weg dahin ist zumindest steinig.
Gruß
Sebastian
 
Und wieder das Seestar S50 auf Kleinanzeigen.de … schon wieder das Seestar S50 zum Preis von ca. 400€ ! Dieses Mal angeblich von einer Frau, dieses Mal ist ihr Name angeblich „Ines“. Immer der ähnliche Text im Angebot … Schon wieder eine Person, die jetzt tiefer in die Astrofotografie einsteigen will und Geld braucht, weil das Hobby so teuer ist. Und immer wieder exakt der gleiche Dialog, sobald man die Person anschreibt und Kauf Interesse zeigt. Jetzt schon das 5. Mal, dass ich dieses Teleskop inseriert sehe. Angeblich 5 unterschiedliche Anbieter in den letzten 3 Monaten und ich bin 100% sicher, jedesmal mit der gleichen Person zu schreiben. Bitte seid vorsichtig, wenn Ihr das Angebot seht !!!

Gruß
Sascha
 
Bin gerade von dem Verkäufer aufgefordert worden, per Paypal Friends zu bezahlen. Exakt im gleichen Wortlaut wie bei den anderen 4 Verkäufern in den letzten Wochen. Es handelt sich jedesmal bei jedem Inserat ( wie ich schon vermutet habe ), um den selben Betrüger :


Finger weg !!!

Immer unterschiedliche Accounts.
 
Hallo,
tatsächlich gibt es wohl eine Möglichkeit für den Verkäufer mit PayPal zu betrügen.
Ich habe das erst nicht glauben wollen (und kann es auch jetzt nicht wirklich), aber es gibt Berichte, dass Käufer, die eine Sendung reklamiert haben, weil sie schlicht nicht angekommen ist, auf den Kosten sitzen blieben, weil das Paket nachweislich an eine Adresse im Postleitzahlenbereich des Empfängers zugestellt wurde. Dabei nutzt der böswillige Verkäufer den Umstand, dass Paypal, wohl aus Gründen des Datenschutzes, anscheinend nur die Postleitzahl auswerten darf.
Der Verkäufer sendet also ein belangloses Paket an z.B. eine Firma im Postleitzahlenbereich des Empfängers. Dort ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Paket ohne Fragen angenommen wird. Das Track & Trace weist dann den Endstatus "Zustellung erfolgreich" aus und PayPal entscheidet dann zugunsten des Verkäufers.
Ich habe diese Fälle nie ganz bis zum Ende verfolgt. Angeblich soll nach wiederholter Öffnung des Käuferschutzverfahrens irgendwann auch zugunsten des Käufers entschieden werden, aber der Weg dahin ist zumindest steinig.
Gruß
Sebastian

Hi,

irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das Paypal nur nach der Postleitzahl des Empfängers schaut. Immerhin könnte es sich hierbei um eine Straftat handeln.

Gruß Markus
 
Hi,

irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das Paypal nur nach der Postleitzahl des Empfängers schaut. Immerhin könnte es sich hierbei um eine Straftat handeln.

Gruß Markus
Hi,
Doch, leider ist das so. Es gibt ein gutes Video in YT, wo ein Tester es so macht und festgestellt hat, das es ganz einfach funzt.
Er hat sogar PayPal darauf aufmerksam gemacht, aber sie wollten davon nix hören (Es wird sogar gezeigt, das sie von dieser Lücke wissen, aber nix unternehmen)
 
Uii, das ist krass! Ich hatte mal den Fall das ich Ware gekauft hatte. Tracking wurde hinterlegt. Das Paket ging aber ganz woanders hin. Darauf hin habe ich UPS kontaktiert. Die meinten dass es das Paket gar nicht gibt. Ich war damals ziemlich erstaunt über die Aussage da das Paket nachverfolgbar war. Ich habe natürlich mein Geld von Paypal wieder bekommen, aber das war schon komisch.

Gruß Markus
 
Hallo!
Man muss aber einräumen, dass PayPal (allgemein alle Dienstleister, die Sicherheit versprechen) da auch ein eigenes Interesse hat, solche Schlupflöcher zu stopfen. Die müssen natürlich vermeiden, dass der allgemeine Eindruck entsteht, dass ihr Produkt auch nichts bringt.
Wenn man bei denen dran bleibt und den Fall nicht ruhen lässt, dann lenken die irgendwann möglicherweise ein und regulieren den Schaden, wenn ein Fallbericht zu einer Betrugsmasche passt und plausibel belegt werden kann.
Aber trotzdem bleibe ich dabei. Wenn es um erhebliche Summen geht, man also einen Verlust ganz persönlich nicht mehr unter "Lehrgeld" abhaken kann, dann sollte man es entweder sein lassen, oder auf anderem Wege versuchen, das Risiko zu minimieren. Vielleicht ist ein vertrauensbildendes Telefonat möglich oder man schafft es doch, die Ware abzuholen und dann bar zu bezahlen. Ganz sicher ist ja nichts im Leben.
Gruß
Sebastian
 
Hi,

da stimme ich Dir voll zu. Bisher habe ich mit Paypal Käuferschutz keine schlechten Erfahungen gemacht und halte das noch wie vor sicher.
Paypal Familie ist die einfachste Betrugsmasche, darauf sollte aber inzwischen doch niemand mehr reinfallen.

Gruß Markus
 
Hi,

da stimme ich Dir voll zu. Bisher habe ich mit Paypal Käuferschutz keine schlechten Erfahungen gemacht und halte das noch wie vor sicher.
Paypal Familie ist die einfachste Betrugsmasche, darauf sollte aber inzwischen doch niemand mehr reinfallen.

Gruß Markus
Hi,
Selbst der "Käuferschutz" wird seit einigen Jahren erfolgreich gefälscht, das nicht mal Experten es sofort bemerkt haben.
 
HI,

wenn ich Geld sende habe ich nur zwei Optionen zum Auswählen. Was wird da gefälscht?

Gruß Markus
Ja, die Optionen sind klar. Das Problem ist aber, das du zu einer 99,9999%igen Seite umgeleitet wirst, die nicht mal Experten sofort bemerkt haben, das es eine Fakeseite ist. Logo, Aufbau usw, alles perfekt dargestellt. Da waren/sind Spezialisten am Werk. Wir als "Laien" haben keine Chancen, sowas zu bemerken. Kleinanzeigen und Co sind seit Jahren ein Schlarraffenland. Da kannste mächtig illegal Kohle verdienen.

Daher immer mein Motto, "hohe" Beträge nie Überweisen. Kann ich es nicht abholen, lasse ich es. ;)
 
Hallo!
Das Problem ist aber, das du zu einer 99,9999%igen Seite umgeleitet wirst, die nicht mal Experten sofort bemerkt haben, das es eine Fakeseite ist.
Sowas geht aber nur, wenn Dir der Betrüger selbst den Link zur Bezahlseite schicken kann, z.B. bei einem Fake-Webshop. Bei Kleinanzeigen ist das nicht möglich, da Du diesen Link von Kleinanzeigen bekommst.

Grüße
Maximilian
 
Hallo!
Das ist aber schon sehr speziell. Da brauchen die Betrüger ein gut organisiertes Netzwerk, denn sie müssen für jeden Adressaten einen Komplizen mit derselben Postleitzahl haben. Und der ist nach einer Anzeige bei der Polizei auch noch leicht zu identifizieren. Ich halte die Wahrscheinlichkeit für extrem gering, mit dieser Masche betrogen zu werden.

Grüße
Maximilian
 
Hallo!

Nö. Ziegelstein an die Apotheke, eine Straße weiter. Wenn die das Paket annehmen (was sie in der Regel ja erst mal tun), hat der Betrüger einen Einlieferungsbeleg.
Edit: Einen Empfangsbeleg, meine ich natürlich.
Trotzdem ist der Zusteller nach einer Anzeige bei der Polizei verpflichtet, die Versender- und Empfängeradressen herauszugeben. Und damit habe ich als Käufer genug Material, dass PayPal sich nicht vor dem Käuferschutz drücken kann. Diese Masche funktioniert bestefalls bei Kleinkram für den einem der Weg zum Polizeirevier zu weit ist.

Grüße
Maximilian
 
Trotzdem ist der Zusteller nach einer Anzeige bei der Polizei verpflichtet, die Versender- und Empfängeradressen herauszugeben.
Nur kann der rechtmäßige Empfänger gar keine Herausgabe der Daten von Paypal verlangen. Der Verkäufer ist nicht greifbar, weil er nicht in D sitzt und Paypal hat keinen Klagegrund.
Es bleibt am Ende im Ermessen von Paypal.
Deine Einwände werden ja so in den Foren diskutiert. Aber es scheint eben nicht zu gehen.
 
Ich verstehe das ohnehin nicht, denn wenn man ein Paket versendet, z.B. mit Hermes, dann steht dort der Empfänger, Absender und die Sendungsnummer, das bekommt man sogar nochmals per Email zugesandt. Erst wenn diese Daten in dem System erfolgreich eingespielt wurden, sollte erst die Auszahlung erfolgen. Wenn nun z.B. das Paket nicht mit jenen Daten in einer Filiale aufgegeben wurde, oder gar nicht aufgegeben wurde, hole ich als Paypal das Geld zurück, fertig.
Sorry aber so wie das jetzt gehandhabt wird, führt das den Käuferschutz ja ins absurdum.

Viele Grüße
Ernst-Christian
 
Hallo!

Ihr habt das Prinzip und den Ablauf noch nicht völlig verstanden. Ich kann nur empfehlen, bei Interesse die verlinkten Threads und Artikel zu lesen und selber weiter zu recherchieren.
So habe ich es verstanden:
Der eigentliche Empfänger bekommt eine Versandbestätigung mit einer völlig falschen Empfängeradresse. Daraufhin beschwert er sich beim Versender. Der antwortet nicht mehr. Nach 2 Wochen folgt dann die Beschwerde bei Paypal: "Ich habe das Paket nicht bekommen". Paypal schreibt dem Versender: "Du, schicke mal die Empfangsbestätigung". Das tut der auch, aber von einem völlig anderen Paket, das an irgendwen in dem Postleitzahlenbereich gesendet und angenommen wurde. Der Käufer hat das nie gesehen. Paypal sieht nun nur die Postleitzahl und befindet: "Das Paket ist angekommen, wir zahlen den Kaufpreis aus". Damit der Käufer die Herausgabe des Empfangsbeleges von PayPal erzwingen könnte, müsste er einen begründeten Betrugsverdacht haben. Und den zu beweisen ist etwas knifflig. Immerhin gibt es einen gewissen Datenschutz, den alle einhalten müssen. Er kann nur behaupten: "Das Paket kam nicht an."

Nochmals: Das ist die Beschreibung, die ich aus den Berichten kenne. Klar kann man die Polizei einschalten. Betrogen worden ist man ja. Aber die Ermittlungen werden nicht so ganz einfach, weil der Versender natürlich nicht greifbar sein wird und PayPal ja nicht behaupten kann, betrogen worden zu sein. Ich kann ja auch keine Anzeige bei der Polizei stellen, weil mein Nachbar betrogen wurde. Die Gesamtlage ist eben so verstrickt, dass es fraglich ist, ob man sein Geld von PayPal unbedingt wieder bekommt. Ansonsten stünde ja unter jedem Bericht/Artikel zum Postleitzahlenbetrug: "Nach einer Anzeige bei der Polizei bekommen Sie Ihr Geld zurück". Das ist ja aber nicht der Fall. Paypal kennt offenbar das Problem und reagiert kulant. Sicher ist das aber nicht, denn PayPal hat vertragsgemäß gehandelt. Steht alles in den AGBs.
Haften müsste dann der Versender und der ist über alle Berge.

Ich bin da kein Experte. Die Frage war ursprünglich, ob ein Verkäuferbetrug mit Paypal und Käuferschutz möglich ist. Die Antwort ist eben anscheinend ja.

Gruß
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Nur kann der rechtmäßige Empfänger gar keine Herausgabe der Daten von Paypal verlangen. ... Deine Einwände werden ja so in den Foren diskutiert. Aber es scheint eben nicht zu gehen.
Erstmal: Was in Foren diskutiert wird und was wirklich passiert muss nicht das selbe sein.

Und es geht ja nicht um die Herausgabe von irgendwelchen Daten durch PayPal sondern um den Lieferdienst (DHL, Hermes, FedEx, ...). Die scheinen sich gemäß Deines oben verlinkten Artikels bockig zu geben wenn es darum geht, etwas anderes als die Postleitzahl des Empfängers herauszurücken. Auf eine Anzeige bei der Polizei hin müssen sie aber die ganze Adresse angeben. Und wenn das nicht meine ist dann sehe ich nicht, wie PayPal sich um die Rückerstattung drücken kann. Meine bei PayPal angegenene Adresse wird von PayPal an den Empfänger des Geldes (und Versender der Ware) übermittelt. Jede Lieferung an eine andere Adresse als diese ist nicht mein Problem.

Grüße
Maximilian

PS: Und lasst Euch von den Schaugerschichten im Internet nicht verrückt machen. Jeden Tag werden zig Millionen Transaktionen über PayPal abgewickelt. Wenn es da eine hohe Quote an Betrügereien gäbe, dann würde man ständig darüber lesen. Tut man aber nicht.
 
Und es geht ja nicht um die Herausgabe von irgendwelchen Daten durch PayPal sondern um den Lieferdienst (DHL, Hermes, FedEx, ...).
Also gut. Reden wir über die.
DHL gibt nach einer Auffoderung durch die Staatsanwaltschaft nach 6 Wochen die Daten heraus. Auf welcher Grundlage sei uns jetzt mal egal.
Ergebnis: Der Käufer wurde vom Verkäufer betrogen und hat einen Anspruch auf Herausgabe von xyz Euro. Der Verkäufer ist aber nicht ermittelbar.
Jetzt könnte PayPal haftbar sein. Aber dazu kommt es auf die vertraglichen Pflichten zwischen den Parteien an. Paypal hat gemäß der AGBs geprüft und entschieden. Also sind sie nicht "gezwungen" den Schaden zu tragen.
Und jetzt?

Es stimmt: Meistens klappt es, aber dennoch sollte man mindestens wissen, dass es nie ganz sicher ist.

Gruß
Sebastian
 
Nee, das, was Maximilian sagt, ist schon richtig. Wenn der Verkäufer an eine andere als die bei Paypal hinterlegte Adresse schickt (was man über die Sendungsnummer online jederzeit prüfen kann), ist das nicht das Problem des Käufers. Dann greift der Käuferschutz schon. Sonst würde das Paypal-System ad absurdum geführt.

CS Jochen
 
Hallo!
Ich zitiere von der deutschen Webseite von PayPal:

Grundsätzlich greift der PayPal-Käuferschutz in zwei Fällen: Wenn der gekaufte Artikel nicht bei/m der Käufer ankommt oder wenn der gekaufte Artikel erheblich von der Beschreibung des Händler abweicht.

Wenn laut (staatsanwaltschaftlich oder sonstwie erzwungener) Auskunft des Paketdienstes der Adressat eine Apotheke mit derselben Postleitzahl ist und nicht ich, dann brauche ich keinen Anwalt zu bemühen, um auf Erfüllung der PayPalschen Pflicht gemäß „Fall 1“ des obigen Zitats zu bestehen. Ob und wie sich PayPal mit dem Versender und dem Paketdienst verständigt kann mir vollkommen egal sein. Der Artikel ist nachweislich nicht bei mir angekommen es sei denn, mir würde zufälligerweise auch die Apotheke gehören.

Grüße
Maximilian
 
Ich finde leider die Stellungnahme von PayPal zu der Masche nicht mehr. Dazu gab es hier im Forum schon mal einen Post, durch den ich überhaupt erst auf die Methode aufmerksam wurde. Ich erinnere mich nur, dass die das Problem eingeräumt haben.
Und selbst wenn es die Versandunternehmen wären, die sich quer stellen - das machen die ja nicht aus Böswilligkeit. Datenschutz gilt hierzulande sehr weitreichend, was wir immer wieder in den Nachrichten hören. Da müssen eben schon sehr handfeste Gründe vorliegen, um die Herausgabe zu erzwingen.

Ich mache mir nicht die Mühe nun auch noch den genauen Wortlaut der Geschäftsbedingungen bei PayPal durchzulesen. Möglicherweise habt ihr Recht, dass am Ende des Weges ein Anspruch gegen PayPal besteht. Ich vermute irgendwo sind die Pflichten von PayPal genauer hinterlegt. Aber den Ärger will sicher keiner haben.

Gruß
Sebastian
 
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