Optikus
Aktives Mitglied
Moin,
das ist ein wichtiger Aspekt, FCC ist eine Autorität ähnlich der Bundesnetzagentur oder früher dem Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) die sich mit der Kommunikationssicherheit befasst, sie ist kein "Weltraum-Straßenverkehrsamt", dass über die Zulassung von Raumfahrzeugen entscheidet. Dafür wäre, wenn überhaupt, die NASA zuständig.
Da die Satellitenkommunikation aber die terrestrischen Frequenzbänder tangiert muss diese mit den internationalen Festlegungen zur Nutzung der Funkbänder abgeglichen werden, das macht die FCC. Wenn EM seine Firma auf die Caymans verlegen würde, wäre entweder die dortige Autorität dafür zuständig oder (falls die Caymans das nicht selbst erledigen können) die, die diese Aufgabe für die Caymans wahrnimmt.
Wenn es da juristische Probleme gibt - ich habe die verschiedenen Berichte die da kursieren gelesen, das erscheint mir aber alles noch recht kryptisch - dann handelt es sich dabei ausschließlich um die Einflüsse dieser Kommunikationsaktivitäten auf die Umwelt.
In wie fern dabei die reine Sichtbarkeit der Raumschiffe ein relevanter Aspekt ist, ist aus meiner Sicht - wie hier auch schon angemerkt - eher zweifelhaft, da die FCC-Rules,
wer sich das antun will kann sich das Zeug (natürlich in Englisch, die zitierten Normen sind m.W. aber nicht frei zugänglich, vergleichbar unserer DIN-Normen) runterladen,
sich den Komplex betreffend mit drahtloser Kommunikation, also Frequenzen, Übertragungsverfahren und Sendeleistungen, befassen. Ich denke nicht, dass das in die Richtung geht die uns interessiert.
Ob man ernsthaft aus der Sendeaktivität der Satelliten eine Gefahr für die Umwelt ableiten kann ist aus meiner Sicht - und bei dem Thema bin ich auch fachlich durchaus zuhause - sehr zweifelhaft.
In meiner Zeit beim Forschungs- und Technologiezentrum der DB (BT4 wem das was sagt) hat die Abteilung in der ich beschäftigt war viel über EMV/EMI gearbeitet, da das Thema Gefahren durch elektromagnetische Strahlung, hier ging es sowohl um alles was im entfernten mit Zugbahnfunk, GSM-R (die DB-eigene Version des Handynetztes), Tunnelfunk usw. als auch Ausstrahlung der Energieleitungen, sehr präsent war.
In den einschlägigen Fachgremien des DIN waren wir vertreten, es hat sich nie eine wirklich greifbare Basis für eine Nachweisführung einer Allgemeingefahr durch die Sendefelder der Funkmasten gefunden, erkannt und mit wenigstens halbwegs tragbarer Argumentation wurde nur das Risiko, das von direkt am Körper getragenen Geräten, und aufgrund der hohen Sendeleistung weit mehr von DECT-Geräten als von klassischen Handies, da hier ein nennenswerter Energieeintrag in den Körper stattfindet. Gleiches gilt auch für Personal, dass sich während des Betriebs in unmittelbarer Nähe der Sendeanlagen aufhält, so dass es hierfür entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gibt um den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Ausgehend von den geringen Sendeleistungen und daraus resultierenden Feldstärken in der Atmosphäre bzw. am Boden unter den Starlink-Satelliten kommt man da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf eine Signifikanz, die Maßnahmen irgendwelcher Art rechtfertigen würde. Wenn man Mängel an der Zulassung findet dann vielleicht aus formalen Gründen, wenn z.B. die entsprechenden Nachweise der Umweltverträglichkeit nicht korrekt erstellt oder vorgelegt wurden.
Das scheint ja wie man auch aus anderen Bereichen in den USA hört durchaus ein Problem zu sein, dass die Bundesbehörden es mit der Einhaltung der eigenen Genehmigungsprozesse nicht so genau nehmen und damit immer wieder rechtsfehlerbehaftete und damit angreifbare Bescheide herausgeben bzw. dann irgendwann die Reißleine ziehen müssen -> z. Bsp. BOEING 737max...
CS
Jörg
das ist ein wichtiger Aspekt, FCC ist eine Autorität ähnlich der Bundesnetzagentur oder früher dem Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) die sich mit der Kommunikationssicherheit befasst, sie ist kein "Weltraum-Straßenverkehrsamt", dass über die Zulassung von Raumfahrzeugen entscheidet. Dafür wäre, wenn überhaupt, die NASA zuständig.
Da die Satellitenkommunikation aber die terrestrischen Frequenzbänder tangiert muss diese mit den internationalen Festlegungen zur Nutzung der Funkbänder abgeglichen werden, das macht die FCC. Wenn EM seine Firma auf die Caymans verlegen würde, wäre entweder die dortige Autorität dafür zuständig oder (falls die Caymans das nicht selbst erledigen können) die, die diese Aufgabe für die Caymans wahrnimmt.
Wenn es da juristische Probleme gibt - ich habe die verschiedenen Berichte die da kursieren gelesen, das erscheint mir aber alles noch recht kryptisch - dann handelt es sich dabei ausschließlich um die Einflüsse dieser Kommunikationsaktivitäten auf die Umwelt.
In wie fern dabei die reine Sichtbarkeit der Raumschiffe ein relevanter Aspekt ist, ist aus meiner Sicht - wie hier auch schon angemerkt - eher zweifelhaft, da die FCC-Rules,
wer sich das antun will kann sich das Zeug (natürlich in Englisch, die zitierten Normen sind m.W. aber nicht frei zugänglich, vergleichbar unserer DIN-Normen) runterladen,
sich den Komplex betreffend mit drahtloser Kommunikation, also Frequenzen, Übertragungsverfahren und Sendeleistungen, befassen. Ich denke nicht, dass das in die Richtung geht die uns interessiert.
Ob man ernsthaft aus der Sendeaktivität der Satelliten eine Gefahr für die Umwelt ableiten kann ist aus meiner Sicht - und bei dem Thema bin ich auch fachlich durchaus zuhause - sehr zweifelhaft.
In meiner Zeit beim Forschungs- und Technologiezentrum der DB (BT4 wem das was sagt) hat die Abteilung in der ich beschäftigt war viel über EMV/EMI gearbeitet, da das Thema Gefahren durch elektromagnetische Strahlung, hier ging es sowohl um alles was im entfernten mit Zugbahnfunk, GSM-R (die DB-eigene Version des Handynetztes), Tunnelfunk usw. als auch Ausstrahlung der Energieleitungen, sehr präsent war.
In den einschlägigen Fachgremien des DIN waren wir vertreten, es hat sich nie eine wirklich greifbare Basis für eine Nachweisführung einer Allgemeingefahr durch die Sendefelder der Funkmasten gefunden, erkannt und mit wenigstens halbwegs tragbarer Argumentation wurde nur das Risiko, das von direkt am Körper getragenen Geräten, und aufgrund der hohen Sendeleistung weit mehr von DECT-Geräten als von klassischen Handies, da hier ein nennenswerter Energieeintrag in den Körper stattfindet. Gleiches gilt auch für Personal, dass sich während des Betriebs in unmittelbarer Nähe der Sendeanlagen aufhält, so dass es hierfür entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gibt um den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Ausgehend von den geringen Sendeleistungen und daraus resultierenden Feldstärken in der Atmosphäre bzw. am Boden unter den Starlink-Satelliten kommt man da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf eine Signifikanz, die Maßnahmen irgendwelcher Art rechtfertigen würde. Wenn man Mängel an der Zulassung findet dann vielleicht aus formalen Gründen, wenn z.B. die entsprechenden Nachweise der Umweltverträglichkeit nicht korrekt erstellt oder vorgelegt wurden.
Das scheint ja wie man auch aus anderen Bereichen in den USA hört durchaus ein Problem zu sein, dass die Bundesbehörden es mit der Einhaltung der eigenen Genehmigungsprozesse nicht so genau nehmen und damit immer wieder rechtsfehlerbehaftete und damit angreifbare Bescheide herausgeben bzw. dann irgendwann die Reißleine ziehen müssen -> z. Bsp. BOEING 737max...
CS
Jörg
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